Ghostraider
Jetzt geht es um den genauen Wortlaut der Klausel die im Mietvertrag steht.
Wird eine Einzugs oder Auszugsrenovierung oder beides im Mietvertrag vorgeschrieben ist die gesamte Klausel unwirksam und der Mieter brauch nichts machen.
Das heißt, der Vermieter muss renovieren.
Ich würde den Mietvertrag von einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterschutzverein mal überprüfen lassen.
Gruß
ghost