Susanne
Wenn das im Mietvertrag nicht vereinbart ist, kann er das nicht verlangen. Ein Übergabeprotokoll ist nicht dazu gedacht, Nebenabreden zum Mietvertrag zu machen, sondern einen Zustand zu dokumentieren, daher ist die Überschrift auch wichtig "Protokoll", da man hier lediglich zur Kenntnisnahme unterschreibt-alles andere wäre ein Vertrag.
Falls der VM den von ihm genannten Weg einschlägt, musst Du zum Ra und die Kaution einklagen.
DTH
okey. schon mal vielen DANK!.
Aber leider musste ich jetzt feststellen, dass die Tatsache mit der Rauhfaser Tapette im Mietvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" auch steht. Desweiteren steht drinne, dass das Übergabeprotokoll bestandteil des Mietvertrages ist.
ABER kann mich der Vermieter zwingen, dass ich die neuwertige Tapette abreise? Die Tapette ist sehr hochwertig und neu. Sie ist noch nicht einmal 1 jahr alt und man könnte sie sehr gut überstreichen.
Rano
Mal ne andere Betrachtung:
Vor GERADE MAL 10 Monaten hat er Dir die Wohnung vermietet.
Er hätte Dir auf SEINE Kosten die Wände mit Rauhfaser tapeziert.
(Wir halten fest: Dann wäre Rauhfaser an den Wänden gewesen)
Das wolltest Du aber nicht, weil es Dir nicht gefallen hat.
Er machte mit Dir einen Deal, dass Du Dir das nach Deinem Gusto selbst gestalten kannst und ging dabei BESTIMMT nicht von einer Mietdauer von lediglich 10 Monaten aus. Er überliess Dir die Wände also statt dessen nackt.
Nun hast Du dort kurz gewohnt und möchtest ausziehen.
Warum zeigst Du nicht Bereitschaft, dem VM seine Wände WENIGSTENS wieder so zurückzugeben, wie Du sie bekommen hast?!
Jetzt schreib nicht wieder was vom Überstreichen Deiner 'hochwertigen' Tapette!
Denn das ist höchst subjektiv, ob sowas gefällt oder nicht. Aus der Erfahrung weiss ich, dass dies meistens kappes aussieht.
Aus diesen Überlegungen: ...
Vielleicht läßt sich Dein VM darauf ein, die Wände von Dir so wiederzubekommen, wie Du sie erhalten hast?? Also nackt.
Hat er Dir allerdings einen Renovierungszuschuss gegeben,
könnte ich verstehen, dass er nun von Dir Rauhfaser (Neudeutsch: Raufaser) verlangt.
Gruß
Ralph
DTH
ja, aus dieser überlegung is klar. aber ich habe die Wände NICHT nackt übergeben bekommen, sondern, es war alte Tapette der vormieterin drauf, also wenn ich ihm die so zurück geben soll wie ich sie bekommen hab, müsste meine Tapette drauf bleiben.
zur renovierung habe ich keinen zuschuss bekommen!
dontpanic
Hallo,
Aber leider musste ich jetzt feststellen, dass die Tatsache mit der Rauhfaser Tapette im Mietvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" auch steht. Desweiteren steht drinne, dass das Übergabeprotokoll bestandteil des Mietvertrages ist. [/quote:07e3c]
Das musstest du jetzt[/b:07e3c] festellen? Hast du den Vertrag vor deiner Unterschrift nicht durchgelesen?
Gruß,
dp
DTH
doch hab ich! aber darum geht es jetzt auch nicht, sondern um meine Frage! möchte gerne hilfreiche antworten bekommen!!
Der_Mario
Desweiteren steht drinne, dass das Übergabeprotokoll bestandteil des Mietvertrages ist.[/quote:014b9]
Man kann es zum Bestandteil des Mietvertrages machen. Trotzdem ist es (wie der Name "Protokoll" schon sagt) nur eine Aufzeichnung bzw. ein Zustandsbericht.
cominco
Hallo,
das gleiche Problem hatten wir auch. Wir sind vor Gericht gezogen und haben gewonnen, weil wir das Glück hatten, dass ein paar Tage vor dem Gerichtstermin ein neues Urteil vom Bundesgerichtshof erlassen wurde.
Schau mal unter Urteile des BGH bezüglich Tapeten abreißen rein.
Zitat:
Der Mieter renoviert vertragsgemäß entsprechend dem im Mietvertrag enthaltenen Fristenplan nach 5 Jahren die Wohn- und Schlafräume. Ein halbes Jahr später zieht er aus. Dann müsste er nach der zusätzlichen Endrenovierungsklausel nochmals renovieren. Darin sieht der BGH den sog. Summierungseffekt und die unangemessene Benachteiligung des Mieters.
Ferner lehnt der BGH ein Aufrechterhalten des wirksamen Teils der Regelung (Verpflichtung zur turnusmäßigen Schönheitsreparaturen) ab mit der Begründung, dass beide Regelungen wegen ihres sachlichen Zusammenhangs als zusammengehörig betrachtet werden müssen. Die Unwirksamkeit der Gesamtregelung hat für den Vermieter die nachteilige Folge, dass der Mieter auch während der Dauer des Mietverhältnisses keine Schönheitsreparturen ausführen muss.
Vielleicht hilft dir das weiter
Gruß cominco