Tomraid
Hallo Tulpen,
kommt spät aber immerhin <!-- s --><!-- s -->
§30 des MV ist nichtig..sowas draf man nicht ausschließen.
Untervermietung ist OK, kann man nicht meckern, man muß eh den Vermieter um Erlaubnis fragen.
MfG
Gast
hallo.
bist du dir sicher das er keine mietminderung ausschließen darf bei gerüststellung und baumaßnahmen? wozu schreiben sie es denn rein?
gruß tulpenbeobachter
alex29
Hallo,
frag mal deinen zukünftigen VM, warums drinne steht. Aber ich hab da so eine Ahnung..., wenn du öfter mal mitbekommen hast, wofür die Leutz so alles eine Mietminderung geltend machen fällt dir manchmal der Kopf ab...
Ich denke dein VM (ich bin kein VM!) hat schon mal schlechte Erfahrungen mit sowas gemacht, wobei dein Beispiel ganz gut ist: Gerüst ums Haus, weil die Front gestrichen wird. Da setzen einige Mieter schon einen Brief auf für ne Mietminderung. Und das find ich (als Mieter) auch nicht in Ordnung. Da gehts dann meiner Ansicht nur darum aus blinden Aktionismus ein bißchen Kapital rauszuschlagen.
Sprich mal den VM drauf an und schilder ihm mal diese Vermutung. Ich bin sicher er hat eine Geschichte auf Lager, die sowas oder ähnliches enthält...
Gruß, alex29
Gast
ich hab ihn drauf angesprochen. es ist ein dachausbau geplant. und ohne das ich ahnung von sowas hab ahne, dass sowas länger dauern kann.
naja. <!-- s --><!-- s -->