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Vorgetäuschter Eigenbedarf
Bezieht der Vermieter nach Auszug des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters nicht sogleich die Wohnung, sondern läßt er sie über einen längeren Zeitraum leer stehen, so sind Zweifel an dem in der Kündigung angegebenen Eigenutzungswunsch berechtigt. An einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung kann es dennoch fehlen, wenn die Wohnung aus persönlichen Gründen nicht genutzt wird (z.B. Krankheit) und die Wohnung während der Nichtnutzung durch den Eigentümer nicht anderweitig vermietet wird.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 01.03.2001, Aktenzeichen: 307 S 114/00.