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Lage und Größe von Balkonen sind ausschlaggebend <br />
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Der bislang häufige Streitpunkt, ob Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zu Wohnfläche gehören, sei jetzt geklärt: Die Freiflächen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte zur Wohnfläche hinzugerechnet. <br />
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Abhängig sei das von der Lage und Nutzbarkeit der Fläche. Geklärt werden müsse beispielsweise, ob der Balkon zu einer verkehrsreiche Straße gehe oder ob er groß genug für Balkonmöbel sei. <br />
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Wintergärten mit oder ohne Heizung <br />
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Wintergärten, die nicht beheizbar sind, können den Angaben zufolge lediglich zur Hälfte der Wohnfläche hinzugerechnet werden. Gebe es jedoch eine Heizung und der Wintergarten könne ganzjährig genutzt werden, gelte er als normaler Wohnraum. <br />
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Putz wird nicht mehr abgezogen <br />
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Neu ist auch nach Angaben der Experten, dass die Ermittlung der Wohnfläche nunmehr nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen erfolgen kann. Ein genereller Abzug für Putz in Höhe von drei Prozent sei nicht mehr vorgesehen. <br />
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Erker und Wandschränke <br />
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Einbezogen bei der Ermittlung der Grundfläche werden könnten jetzt auch die Flächen von Erkern und Wandschränken. Sie müssen nur mindestens zwei Meter hoch sein. Liegen sie darunter, werden sie mit 50 Prozent angerechnet. <br />
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Pfeiler und Säulen <br />
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Die Grundflächen von Schornsteinen, Vermauerungen, Bekleidungen, frei stehenden Pfeilern und Säulen fließen nicht mehr in die Wohnflächenberechnung ein, sofern sie eine Höhe von über 1,5 Metern erreichen und ihre Grundflächen weniger als 0,1 Quadratmeter beträgt. Können solche Gebilde aber als Ablagemöglichkeiten benutzt werden, können sie in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen werden, wie es weiter heißt. <br />
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Raum unter der Treppe <br />
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Während in der Vergangenheit Raumteile unter Treppen nicht angerechnet werden durften, falls sie eine lichte Höhe von unter zwei Metern hatten, können sie nunmehr zur Wohnfläche zählen, allerdings nur, wenn sie höher als ein Meter sind. Bei einer Höhe von ein bis zwei Metern werde die Hälfte angerechnet, heißt es. Sind die Flächen höher als zwei Meter, werden sie komplett der Wohnfläche zugeschlagen. <br />