Ghostraider
Ich würde erst einmal vorschlagen die Schönheitsreparaturklausel aus dem Mietvertrag hier zu schreiben damit hier mal nachgesehen werden kann ob Sie wirklich zur Entrenovierung herangezogen werden können oder ob da ungültige Klauseln sind die Sie von den Arbeiten entbinden.
Dann kann man weiter sehen und Ihre Frage beantworten.
Oft ist es so das der Mieter keine Entrenovierung machen muss.
Gruß
ghost
EASY91
hab mit meinem anwalt über meinen ehemaligen mietvertrag geredet. der meinte, dass der vermieter nicht vorschreiben darf, mit welcher farbe gestrichen werden muss (zumindest nicht die marke)
aber wie ghost schon sagte: am besten mal die klausel hier reinsetzen
Ghostraider
Das ist klar das der Vermieter die Farbe nicht bestimmen kann.
Nur mir geht es in der Hauptsache um das Abblättern der Farbe beim Streichen und wenn keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden brauchen hat sich dies doch erledigt.
Gruß
ghost