gabber
kann da keiner was zusagen oder will da keiner was zu sagen
p.a.kabat
der vm sollte dies nicht tun = bei dem prozess: LG berlin, mm 1986, nr.9, s.28 wurde dem mieter das recht zugesprochen (dieser fall ist auch hier irgend wo zu finden)
p.a.kabat
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gabber
erst mal danke für die antwort
meines erachtens ist das auch keine rechts gültige Kündigung gewesen formlos und nur kurz auf nen stück papier geschrieben
sowas muss doch mit datum namen adresse usw. überreicht werden oder nicht?
und nicht nach dem motto ja ich kündige ihnen ohne zeit angabe oder änliches keine Frist oder sonst etwas