Gast
Hi,
wenn der fall anders wäre, sie würden ausziehen und müssten den boden erneuern (brandflecken, rotwein usw.), könnten sie die renovierungsarbeiten "fachgerecht" selbst erledigen, ich denke es sieht bei ihrem fall nun anders aus, ihr vermieter erlaubt das verlegen von laminat (was er nicht muß !), unter der bedingung das sie dieses vom "Fachmann" - also einer Firma verlegen lassen, das hat nun nichts mir ihrem recht auf selbstausführung der renovierungsarbeit zu tun, also hat ihr vermieter wohl das recht von ihnen so etwas zu verlangen.
gruß