Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vergütungsanspruch des mitarbeitenden Ehegatten

Arbeitet ein Angehöriger im Betrieb seines Ehegatten mit, kann fraglich sein, ob ihm tatsächlich ein arbeitsrechtlicher Vergütungsanspruch zusteht. Dies ist dann zu verneinen, wenn er seine Arbeitsleistung im Haushalt und Geschäft des Ehepartners lediglich als Teil seiner familienrechtlichen Unterhaltspflicht erbringt.

Ein Vergütungsanspruch besteht in der Regel jedoch dann, wenn zwischen den Eheleuten nicht nur zum Schein ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Kommt hinzu, dass die Arbeitsleistung wöchentlich über 40 Stunden beträgt und damit eine Vollzeitkraft mehr als ersetzt wird, ist auf jeden Fall von einer vergütungspflichtigen Tätigkeit auszugehen.

Hinweis: Derartige Probleme treten in der Regel erst beim Scheitern der Beziehung auf. Um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte die Mitarbeit des Ehegatten beizeiten auf eine klare vertragliche Grundlage gestellt werden.

Urteil des LAG Rheinland Pfalz vom 28.01.2002
7 Sa 1390/01
NWB 2002, 3524

0 Kommentare zu „Vergütungsanspruch des mitarbeitenden Ehegatten”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.