RA Meyer zu Schlochtern
Sehr geehrte Billy Tux,
aufgrund der Lärmbelästigungen und dem unsachgemäßen Umgang mit dem Hund durch den Mitmieter hat sich bei Ihnen ein Mietmangel eingestellt, da die Tauglichkeit Ihrer Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch vermindert wurde.
Ich rate Ihnen an, ein Lärmprotokoll zu erstellen und sämtliche Vorfälle mit dem Hund schrfitlich mit Datum und ggf. Zeugen festzuhalten. Sollte sich der Zustand nach 14 Tagen nicht bessern, kann der Vermieter (unter Zugrundelegung der von Ihnen gefertigten Protokollen) angeschrieben und aufgrund der Mietmängel eine Mietminderung durchgeführt werden, bis der Mietmangel behoben ist, d.h. die Mitmieter von dem Vermieter erfolgreich zur Mäßigung aufgefordert wurden.
Sollte der Vermieter nicht reagieren, kann in einem weiteren Schritt ein (weitergehendes) Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht werden.
Zugleich kann gegen den störenden Mietmieter persönlich wegen Besitzstörung vorgegangen werden. In krassen Fällen kann zudem gegen den Mitmieter eine einsweilige Anordnung bei Gericht erwirkt werden.
Viel Erfolg
Mit freundlichen Grüßen
billytux
Sehr geehrter Herr Meyer zu Schlochtern,
vielen Dank für diese Info. Da kommen ja scheinbar noch zusätzliche Möglichkeiten in Betracht.
Vielen Dank