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Bemessung der Straßenreinigungsgebühr
Bei der Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr wenden Gemeinden in der Regel den so genannten Frontmetermaßstab an. Diese an der Länge der an der Straße angrenzenden Grundstücksgrenze orientierte Bemessungsmethode versagt jedoch, wenn neben der Straße gelegene Grundstücke überhaupt nicht an die Straße angrenzen (so genannte Hinterliegergrundstücke) oder bei einem asymmetrischen Grundriss nur mit einem unwesentlichen Teil an der Straße liegen (so genannte Teilhinterliegergrundstücke).
Das Bundesverwaltungsgericht hält es nicht für erforderlich, dass in derartigen Fällen eine absolut genaue Abgabenbemessung sichergestellt wird. Vielmehr genügt insbesondere bei Beiträgen im Bagatellbereich eine ungefähre Bemessungsmethode, wie sie beispielsweise das so genannte Projektionsverfahren darstellt, das auf die Größen der der Straße zugewandten Grundstücksseiten abstellt.
Beschluss des BVerfG vom 15.03.2002
9 B 16/92
Hausbesitzer Zeitung 6/2003, Seite 14