herbi hat diese Frage gestellt
hallo,
mein schwiegervater musste ins betreute wohnen umziehen und wir haben seine wohnung gekündigt. die mietvertrag stammt aus dem jahr 1969. in der annahme der kündigung durch die gesellschaft steht das der umzug besenrein erfolgen soll--laut dem mietvertrag. ( bei übernahme 1969 war die wohnung nicht neu tapeziert) müssen wir die tapeten entfernen? bzw. was müssen wir alles machen????
vielen dank für die antworten