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Eigenbedarfskündigung: Anbieten einer entfernt gelegenen Wohnung
Der Vermieter kann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er die vermietete Wohnung für sich, für die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen benötigt. Unter Familienangehörigen versteht die Rechtsprechung nicht nur die nächsten Angehörigen wie Kinder oder Eltern, sondern auch die Geschwister des Vermieters.
Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage zur Verfügung stehende Wohnung zur Anmietung anzubieten. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Auf andere, entfernt gelegene Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht jedoch nicht.
Urteil des BGH vom 09.07.2003
VIII ZR 276/02
BGHR 2003, 924