fin
Das kann hier niemand beurteilen, da niemand weiß was denn die Wahrheiten sind. <!-- s --><!-- s -->
Fristlos kündigen können Sie dadurch erst einmal nicht, ich würde an Ihrer Stelle aber fristgerecht kündigen und in Ruhe eine neue Wohnung suchen.
tenant61
ich unterstelle der Einfachheit halber, dass es sich tatsächlich um Unwahrheiten handelt. nützt aber nix, ein außerordentliches Kündigungsrecht erwächst daraus nicht.