M.Raida 08.12.2009 16:01
wenn ihre freundin die Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss sie keine Schönheitsreparaturen leisten. Aber: Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so muss er bei Beendigung des Mietverhältnisses nur renovieren, wenn die üblichen Renovierungsfristen seit Beginn des Mietvertrages bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist. Wichtig: Eine formularvertragliche Regelung, nach der der Mieter in den Fristenplan des Vormieters einsteigt, ist unwirksam, denn mit Beginn des Mietverhältnisses beginnen auch die Renovierungsfristen neu zu laufen
bitteumrat 09.12.2009 01:16
Na da sie ja nur 13 Monate dort gewohnt hat, fällt sie ja auch nicht in einen Fristenplan.
Also muss sie nicht renovieren. Das ist Prima!
Danke für die Antwort.