Susanne
Das stimmt: ein schlecht ausgeführter Anstrich darf bemängelt werden, auch wenn der M nicht hätte streichen brauchen.
Was ist denn nun mit dem Holz? Beschädigt oder abgenutzt? Wurde die Sache vertragsmässig Gebraucht und dabei abgenutzt, dann ist die Abnutzung mit der Miete abgegolten.
Von Reinigungsarbeiten steht sicherlich nichts im Mietvertrag-warum sollten dann dieTüren "abgewaschen" werden ? Sind sie vergilbt, geht das vom Abwaschen sowieso nicht ab....
Gast
Hallo Susanne,
die Holzverkleidung befindet sich im Kinderzimmer und ich denke die Schrammen hat mein Sohn da gemacht...
Die Tueren sind nicht vergilbt, sondern halt einfach etwas schmutzig, klar muesste ich da mnur mit dem Lappen ran, allerdings hatte ich die Wohnung damals auch in einem schumtzigen Zustand uebernommen und habe es dashalb nun nicht gereinigt.
Heisst dass, ich muss nochmal streichen?
Vielen Dank fuer Deine Antworten
Liebe Gruesse
Isi
Susanne
Ordentlich streichen ist angesagt, Schrammen von Deinem Sohn machen Dich Schadenersatzpflichtig.
Gast
Hallo Susanne,
Danke fuer die Auskunft, werde wohl den Pinsel schwingen.
Wie siehts mit den Tueren aus? Muss ich die abwaschen????
Habe gestern ein Schreiben vom Vermieter bekommen in dem er mich auffordert die Maengel zu beseitigen.... Er hat nicht alle Maengel die auf den Protokoll stehen eingebracht und es hoert sich sinngemaess so an, dass ich diese Maengel beseitigen muss und bekomme dann die Kaution ausbezahlt. Heisst dass, das ich anderen Maengel auf dem Protokoll nicht ausfuehren brauche?
Und dann noch eine Frage, er will, dass ich den Schluessel nach Erledigung der Arbeiten beim Nachbarn in den Briefkasten werfe, weil er sonst wieder von Bochum nach Koeln fahren muesste.... Ich denke es waere aber besser, wenn ich mir die Nacharbeiten quittieren lasse - oder wie siehst Du dass????
Liebe Gruesse
Isi