Ghostraider
Nach 10 Jahren ist der Wert eines Teppichbodens auf Null.
Das heißt, das nach diesem Zeitraum bei Schadensverursachung durch den Mieters dieser keinen Zeitwert mehr an den Vermieter zahlen muss.
Wann aber ein Teppichboden den Geist aufgegeben hat um erneuert zu werden liegt im Auge des Vermieters, so das dieser auch nach 12 oder 15 Jahren noch sagen kann der ist noch super und bleibt liegen.
Zwingen können Sie den Vermieter nicht einen neuen zu verlegen.
Außer bei einem kaputten Teppich, wenn dies nicht durch den Mieter verursacht wurde sondern an den Verschleißstellen durchgescheuert ist, dann ist der Vermieter in der Pflicht einen neuen zu verlegen.
Denn der Vermieter muss dem Mieter eine gebrauchsfähige Wohnung zur Verfügung stellen und mit Löcher im Teppich ist die nicht gebrauchsfähig. )))
Gruß
ghost
MichaRecht
Hallo Ghostraider
Im Einzelfall kann bei verschlissenem oder beschädigtem Teppichboden, der vom Vermieter verlegt wurde, sogar eine Mietminderung in Betracht kommen, sofern der Vermieter diesen gemeldeten Mangel nicht beseitigt. Eine normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten.
Das Landgericht Kiel orientiert sich in einem Fall an den Wertermittlungsrichtlinien des früheren Bundesbauministeriums von 1991, wonach die Lebensdauer von Textilfußböden lediglich fünf bis zehn Jahre betrage (Az. 1 S 276 u. 277/96).
Nur weil ein Teppich nicht mehr schön aus sieht gibt es keinen neun, er muss verschlissen/ abgenutzt sein.
MfG
MichaRecht