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Untermieter und Konkurrenzschutz
Ein Gewerbemieter darf trotz vertraglich genehmigter Untervermietung nicht an einen Gewerbebetrieb untervermieten, dessen Gewerbe in Konkurrenz zu anderen, bereits im Mietobjekt befindlichen Gewerbemietern steht. (LG Traunstein, Az. 5 O 1676/97, aus: Tsp 19.02.2000)
Fall: Ein Bäckereibetrieb wollte an einen Pizza-Service untervermieten, was der Vermieter untersagte, weil in demselben Gebäude ein Pächter zwei Gaststätten betrieb und im Rahmen des Konkurrenzschutzes den Vermieter bei Genehmigung der Untervermietung schadenersatzpflichtig machen könnte. Dem Bäckereibetrieb war bei Vertragsabschluß die Existenz der beiden Gaststätten bekannt. Deshalb, so befand das Gericht, kann der Bäckereibetrieb sein Recht zur Untervermietung nicht uneingeschränkt wahrnehmen.