Susanne
Also: der VM hat die Kaution inkl. Zinsen abzügl. einem Betrag x ausgezahlt?
Weiterhin hat er dann später über die Nebenkosten ordentlich abgerechnet. Hier ist eine Nachforderung über den Betrag y entstanden.
Übersteigt der Betrag x den Betrag y, so ist die Differenz dem Mieter zu erstatten.
Hat der Vermieter mit x zuwenig einbehalten und die Nachzahlung y ist höher, so hat der Ex-Mieter die Differenz noch nachzuzahlen!