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Sansuela aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander! Was kann man tun? Seit 01.02.2011 erfolgen keine Hausmeisterleistungen; Leistungen im Haus - Heizungswartung etc. (defekte Pumpe) werden ebenso nicht durchgeführt. Ich warte seit dem 01.04.2010 auf eine Aushändigung des 2. Haustürschlüssels etc. Eine Einigkeit im Haus ist nicht erreichbar, die vernünftigen ziehen aus. Ich will aber nicht schon wieder nach einem Jahr umziehen, nur sieht es langsam im Haus und auf dem Grundstück ziemlich verwahrlost aus. Der Herbst steht bald vor der Tür und dann geht die Heizung im EG wieder nicht regelmäßig. Meine mündlichen und schriftlichen Bitten werden von der Verwaltung nicht erhört. Meine Beiträge zu hier und da Ordnung schaffen auch in Sachen Müllabfuhr werden kommentarlos angenommen. Das Haus gehört einem privaten Eigentümer.

3 Kommentare zu „Keine Vermieterleistungen, kein Hausmeister etc.”

Bladder Experte! 28.08.2011 11:09

Wenn die Zustände wirklich so schlimm sind, dann sollten Sie sich zumindest mit einem Mieterverein kurzschließen oder besser noch einem Fachanwalt.

Vorab könnte man den Vermieter/Eigentümer direkt auf die Zustände aufmerksam machen und gleichzeitig über Mietminderung nach § 536 BGB und Selbstvornahme nach § 536a reden.

Sansuela aktiver Benutzer 28.08.2011 11:50

Vielen Dank! Habe geahnt, dass die Antwort so in etwa ausfallen kann. Sicher ist die Miete nicht so sehr hoch, aber das bedeutet doch nicht, dass man deshalb auf Ordnung, Sauberkeit, Kommunikation mit dem Verwalter im Sinne des ordentlichen Miteinander verzichten muss. Meine Anforderung sind normal und keinen unrealistischen Forderungen unterlegen.

Sansuela aktiver Benutzer 28.08.2011 11:51

Vielen Dank! Habe geahnt, dass die Antwort so in etwa ausfallen kann. Sicher ist die Miete nicht so sehr hoch, aber das bedeutet doch nicht, dass man deshalb auf Ordnung, Sauberkeit, Kommunikation mit dem Verwalter im Sinne des ordentlichen Miteinander verzichten muss. Meine Anforderung sind normal und keinen unrealistischen Forderungen unterlegen.

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