Bladder 28.08.2011 11:09
Wenn die Zustände wirklich so schlimm sind, dann sollten Sie sich zumindest mit einem Mieterverein kurzschließen oder besser noch einem Fachanwalt.
Vorab könnte man den Vermieter/Eigentümer direkt auf die Zustände aufmerksam machen und gleichzeitig über Mietminderung nach § 536 BGB und Selbstvornahme nach § 536a reden.
Sansuela 28.08.2011 11:50
Vielen Dank! Habe geahnt, dass die Antwort so in etwa ausfallen kann. Sicher ist die Miete nicht so sehr hoch, aber das bedeutet doch nicht, dass man deshalb auf Ordnung, Sauberkeit, Kommunikation mit dem Verwalter im Sinne des ordentlichen Miteinander verzichten muss. Meine Anforderung sind normal und keinen unrealistischen Forderungen unterlegen.
Sansuela 28.08.2011 11:51
Vielen Dank! Habe geahnt, dass die Antwort so in etwa ausfallen kann. Sicher ist die Miete nicht so sehr hoch, aber das bedeutet doch nicht, dass man deshalb auf Ordnung, Sauberkeit, Kommunikation mit dem Verwalter im Sinne des ordentlichen Miteinander verzichten muss. Meine Anforderung sind normal und keinen unrealistischen Forderungen unterlegen.