Susanne
Widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich mit den von Ihnen genannten Argumenten!
Der Vermieter hat doch auf dem Auszugsprotokoll die korrekten Zählerstände gegengezeichnet, diese sind dann auch Grundlage für die Abrechnung. Die Dokumentation der Zählerstände ist doch mit das Wichtigste des Protokolls.
Ansonsten habt Ihr 1/12 der Gesamtkosten 2004, die auf die ehemalige Wohnung entfallen, zu tragen. Das heisst aber tatsächlich, dass in diese Rechnung auch die Kosten eingehen, die nach Eurem Auszug angefallen sind, wie z.B. der Kaminkehrer im Oktober.