Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wir sind am 23.01.04 ausgezogen und haben heute die BK-Abrechnung für den einen Monat bekommen. Wir müssen für einen Monat (inkl. Nachzahlung von 150 EUR!!!) 40% mehr bezahlen, als durchschnittlich in 2003. Die Wohnung haben wir aber nur noch 1,5 Wochen in 2004 genutzt, also so gut wie nichts verbraucht. Um die einzelnen Berechnungseinheiten zu ermitteln, hat der Vermieter die Gesamtkosten des Jahres auf die Gesamteinheiten umgelegt. Das heißt wir sind am Gesamtverbrauch des Objektes für die restlichen 11 Monate beteiligt worden. Unser Nachmieter hat die gleichen Faktoren wie wir, obwohl er 11 Monate in 2004 die Wohnung genutzt hat. Müßte der Vermieter nicht die Verbrauchswerte auf einen Monat herunterbrechen, also die Jahreskosten durch 12 rechnen um den Monatswert zu erhalten? Zudem stimmen die Ablesewerte der Wasseruhren nicht mit den im Auszugsprotokoll aufgenommen Daten bei überein. In den Tagen nach unserem Auszug bis Monatsende, wurde also Wasser verbraucht für das ich jetzt zahlen soll (offensichtlich durch Nachmieter).

1 Kommentar zu „Betriebskostenabrechnung Januar 2004”

Susanne Experte!

Widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich mit den von Ihnen genannten Argumenten!
Der Vermieter hat doch auf dem Auszugsprotokoll die korrekten Zählerstände gegengezeichnet, diese sind dann auch Grundlage für die Abrechnung. Die Dokumentation der Zählerstände ist doch mit das Wichtigste des Protokolls.

Ansonsten habt Ihr 1/12 der Gesamtkosten 2004, die auf die ehemalige Wohnung entfallen, zu tragen. Das heisst aber tatsächlich, dass in diese Rechnung auch die Kosten eingehen, die nach Eurem Auszug angefallen sind, wie z.B. der Kaminkehrer im Oktober.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.