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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe etliche Fragen an euch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Mein Freund hatte vom 01.03.2003 bis zum 28.02.2005 eine Wohnung mit seiner Ex-Freundin zusammen. Beide standen im Mietvertrag.

Nun kam die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005.

Frage 1.) Gehören Regenwasserentsorgung, KWZ-Ablesegebühr und Zwischenablesung zu den umlagefähigen Kosten???

Frage 2.) Vom 01.03.2003 bis zum 31.12.2003 ergab sich ein Guthaben in
Höhe von 1,74 Euro.
Vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 ergab sich eine
Nachzahlung in Höhe von 104,75 Euro.
Vom 01.01.2005 bis zum 28.02.2005 ergab sich eine
Nachzahlung in Höhe von 90,73 Euro!!!!!!!!!!!!

Also soll er für ZWEI MONATE des Jahres 2005 fast soviel
nachzahlen, wie beide sonst für ein ganzes Jahr nachgezahlt
haben??? Zumal er 2005 alleine dort wohnte, weil sie beruflich nie
da war.

Muss er alleine zahlen oder kann er die Hälfte von ihr fordern?
Was passiert denn, wenn er sich quer stellt???

Frage 3.) Ein Abrechnungszeitraum beträgt ja in der Regel 12 Monate. Hat
Vermieter einfach das Recht, den Abrechnungszeitraum 01.01. bis
31.12.2005 zu wählen?
Einzug war ja schließlich am 01.03.2003. Warum beginnt der
Abrechnungszeitraum nicht an diesem Tag???

Der Mietvertrag war auf glatte zwei Jahre befristet, hätte er also nicht den Abrechnungszeitraum 01.03 bis 28.02. wählen müssen?

Wie sieht es aus mit Gerätemiete als Nebenkosten der Heizung???


Ich hoffe, ihr habt mich einigermaßen verstanden

1 Kommentar zu „Betriebskostenabrechnung *null-durchblick*”

fin Experte!

Der Abrechnungszeitraum ist i.d.R. das Kalenderjahr (kann auch anders gewählt sein bei den Heizkosten), also unabhängig vom Ein-und Auszugsdatum. Das ist so korrekt. So wie Sie es sich denken, wäre es falsch. Die beiden letzten Monate der Wohndauer (Jan.,Febr.) müssen separat abgerechnet werden. Das ist aber auch wohl so passiert.
Ob die Nachzahlung stimmt oder nicht, kann man von hier aus nicht sagen. Dazu muß man die Rechnungen sehen, auch die alten.
Ob die Freundin dort längere Zeit nicht gewohnt hat oder nicht, spielt keine Rolle. Sie war doch noch Mieterin. Auch während der Abwesenheit fallen Fixkosten an und Heizkosten, die personenunabhängig sind. Auch Müllgebühren müssen gezahlt werden, egal ob die Mieterin sich monatelang woanders befand oder nicht.
Regenwasserentsorgung und Ablesegebühren sind umlagefähig. Auch Zwischenablesungskosten wenn der Mieter auszieht.

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