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Siouxsie hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich lebe allein in einem kleinen 2-Zimmer Wohnung in einer 30-km Zone.
Heute habe ich von meinem Nachbarn erfahren, dass in Mai dieses Jahres in unserem Haus Modernisierungsarbeiten an der Außerfassade durchgeführt werden.
Die o. g. Außenfassade ist in einem baulich jämmerlichen Zustand (Feuchtigkeit aufgrund Rissen u. schlechter Wärmedämmung), sodass viele Wohnungen über Schimmelschäden leiden.
Vor einem Jahr hat der Vermieter eine Besichtigung vorgenommen und mit den Mietern über den notwendigen Instandsetzungsarbeiten gesprochen.

Eine offizielle Benachrichtigung für die Maßnahme liegt noch nicht vor. Unoffiziell habe ich erfahren, dass die Renovierung nur die Fassade auf der Hoffseite betreffen wird, und dass auf dieser Seite Balkone angebracht werden.
Das gleiche wurde schon in anderen Häusern in unserer Nähe vollbracht. Die Mieter wurden ca. 2 Wochen vorher benachrichtigt. Danach haben sie 2,5 Wochen mit einem Gerüst ohne Fenster verbracht!

Ich bin richtig bitter sauer.
Seit Jahren warte ich geduldig auf die Instandsetzung der Fassade, damit die Wände endlich trocken und warm werden. 2/3 der Wohnungen haben, sowie auch meine, nur das Schlafzimmer zur Hofseite (Ost).
Grundsätzlich hätte ich mich auf einen Balkon im Wohnzimmer (Südseite) gefreut. Das Schlafzimmer (4 x 3,20 m) ist voll. Für die Balkontür und das Nebenfenster gibt es gar kein Platz, zumal die beiden Türen auf den kurzen Seiten in der Mitte gegenüber liegen werden. Wo soll man da noch ein anständiges Bett und ein Kleiderschrank hinstellen?
Da ich sperrige (antike) Möbel habe, werde ich entscheiden müssen, ob ich und, oder nur meine Möbel ausziehen müssen. Ich empfinde das schon als Härte und Verschlechterung der Lebensqualität.
Sowohl von der grade 3,20 m Dämmung (haha, abzüglich die zusätzliche Balkontür), wie auch von einem Balkon im Schatten über das Schulhof, hat die Mehrheit der Mieter keine Vorteile. Dafür wird es aber eine Mieterhöhung geben, wie in dem anderen Häusern auch.

Je länger ich darüber denke, desto mehr bekomme ich dass Gefühl, dass entweder jemand total bescheuert, oder total clever war. Da die Balkone die Fassade zudecken, könnte man den Mietern die nicht umlagefähigen Renovierungskosten als Modernisierung mit aufs Auge drucken. Gleichzeitig durch den Balkonanbau gewinnen die weiterhin feuchten Wohnungen an Wert (Mietspiegel!). Und das erreicht man ganz schnell, wenn man nur eine Seite des Hauses renoviert und die andere gammeln lässt.

Ich weiß, dass man sich gegen Modernisierung als Mieter schlecht wehren kann. Will ich auch nicht. Kann ich mich aber wehren, wenn die Maßnahme zur Verschlechterung statt zur Verbesserung führt? Ich bin mir ziemlich sicher, dass 2/3 meinen Nachbarn wird es gehen wie mir. 1/3 wird mit Sicherheit froh sein, da sie die gesamten Außenwände endlich trocken haben.
Ich bin alleine und in Vollzeit tätig. Was mache ich, wenn ich plötzlich 2 Wochen keine Fenster habe?

Vielleicht kann mir die/der eine oder andere von Euch Tipps geben. Dafür schon jetzt recht herzlichen Dank.


3 Kommentare zu „Modernisierung: Gammelfassade und Balkonanbau?”

Susanne Experte!

Du kannst die Duldung konkret ausschließen. Das solltest Du aber nur tun, wenn Du eine Rechtschutzversichetung hast.
Es können sich aber auch alle Mieter zusammenschließen und dagegen angehen. Möglicherweise kann der VM gerichtlich gezwungen werden, Instandhaltungsarbeiten vorzuziehen, wie hier die Chancen sind, kann Dir aber nur ein Rechtsanwalt sagen.
Grundsätzlich muss der VM schon in der Modernisierungsankündigung die Instandhaltungskosten von den Modernisierungskosten abtrennen. Mit der schriftlichen Modernisierungsankündigung hast Du auch ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten sagt das BGB, Modernisierungen sind zu dulden, damit hast Du auch den Arbeitern Zutritt zur Wohnung zu verschaffen fallst nötig. Wie Du das organisierst ist Dein Problem (Urlaub?). Inwiefern in einer Wohnung die Räume wie benutzt werden ist nicht festgelegt..."Ich will keinen Balkon im Schlafzimmer" ist daher kein Argument.
Ich frage mich eher, wie man in feuchten Wohnungen, die auch noch schimmeln, längere Zeit wohnen kann und tatsächlich auf die Instandsetzung wartet?

Siouxsie

Vielen herzlichen Dank.

Ich habe zwar Rechtschutz aber Mieterrechtschutz habe ich ausgeschlossen, da ich angeblich über Mieterschutzbund (DMB) versichert wurde.
Dummerweise, habe ich in 2003 eine Beratung in Anspruch genommen und war super enttäuscht. Deshalb verspreche ich mir jetzt auch nicht viel vor. Und dieser Rechtschutz gilt nur, wenn ein hausinterner Anwalt die Erfolgsaussichten sieht.
Mein Vermieter hat damals die Ablesung beim Einzug versäumt und später die Heizungskosten so geschätzt, dass ich exakt das 5-fache des Verbrauches des Folgejahres zahlen sollte. Angeblich hatte ich keine Aussichten, obwohl ich zuvor schriftlich auf die Ablesung bestanden habe. Es wurde also nicht mal ein Brief aufgesetzt.
Und? Ich habe selbst meinen Vermieter darauf hingewiesen und musste gar nichts nachzahlen!

„Es können sich aber auch alle Mieter zusammenschließen und dagegen angehen.“
Daran habe ich auch gedacht. Nun, wir haben noch keine Benachrichtigung erhalten. Wenn es so abläuft, wie in dem anderem Haus, werden wir 2 Wochen zuvor einfach überrumpelt. Wenig Zeit für eine „Aufklärung“ und ein „Zusammenschluss“. Ich weiß, dass die Benachrichtigung 3 Monate zuvor erfolgen muss, damit man als Mieter nachdenken und evtl. das Sonderkündigungsrecht beanspruchen kann. Nun, kann ich auf diese 3 Monate „Bedenkzeit“ bestehen und damit die Arbeiten verhindern?

Ich hätte kein Problem damit, wenn ich 1-2 Tage Urlaub für einen Austausch nehmen sollte. Aber über 2 Wochen während der Urlaub die Wohnung zu bewachen, weil die Firma alle Fenster der Reihe nach ausreißt und dann erst alle einbaut? Das ist mehr als „Duldung“. Das ist rücksichtslose Zumutung!

..."Ich will keinen Balkon im Schlafzimmer" ist daher kein Argument.
Das Schlafzimmer ist damit total verbaut und unmöblierbar…

„Inwiefern in einer Wohnung die Räume wie benutzt werden ist nicht festgelegt...“
Schon möglich, aber ich kann das Schlaffzimmer nur über Wohnzimmer erreichen. Kann also schlecht tauschen.

Gruß

Susanne Experte!

Wenn es eine Modernisierungsankündigung ist, solltest Du die 3 Monate in Anspruch nehmen.
Wenn das Schlafzimmer dann für Dich so nicht mehr nutzbar ist, solltest Du über einen Umzug nachdenken und das Sonderkündigungsrecht in Betracht ziehen.
Es wird ja dann auch eine Mieterhöhung auf Dich zukommen- die zahlt man ja nicht so gern für etwas, was keinen Sinn macht.

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