Susanne
Du kannst die Duldung konkret ausschließen. Das solltest Du aber nur tun, wenn Du eine Rechtschutzversichetung hast.
Es können sich aber auch alle Mieter zusammenschließen und dagegen angehen. Möglicherweise kann der VM gerichtlich gezwungen werden, Instandhaltungsarbeiten vorzuziehen, wie hier die Chancen sind, kann Dir aber nur ein Rechtsanwalt sagen.
Grundsätzlich muss der VM schon in der Modernisierungsankündigung die Instandhaltungskosten von den Modernisierungskosten abtrennen. Mit der schriftlichen Modernisierungsankündigung hast Du auch ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten sagt das BGB, Modernisierungen sind zu dulden, damit hast Du auch den Arbeitern Zutritt zur Wohnung zu verschaffen fallst nötig. Wie Du das organisierst ist Dein Problem (Urlaub?). Inwiefern in einer Wohnung die Räume wie benutzt werden ist nicht festgelegt..."Ich will keinen Balkon im Schlafzimmer" ist daher kein Argument.
Ich frage mich eher, wie man in feuchten Wohnungen, die auch noch schimmeln, längere Zeit wohnen kann und tatsächlich auf die Instandsetzung wartet?
Siouxsie
Vielen herzlichen Dank.
Ich habe zwar Rechtschutz aber Mieterrechtschutz habe ich ausgeschlossen, da ich angeblich über Mieterschutzbund (DMB) versichert wurde.
Dummerweise, habe ich in 2003 eine Beratung in Anspruch genommen und war super enttäuscht. Deshalb verspreche ich mir jetzt auch nicht viel vor. Und dieser Rechtschutz gilt nur, wenn ein hausinterner Anwalt die Erfolgsaussichten sieht.
Mein Vermieter hat damals die Ablesung beim Einzug versäumt und später die Heizungskosten so geschätzt, dass ich exakt das 5-fache des Verbrauches des Folgejahres zahlen sollte. Angeblich hatte ich keine Aussichten, obwohl ich zuvor schriftlich auf die Ablesung bestanden habe. Es wurde also nicht mal ein Brief aufgesetzt.
Und? Ich habe selbst meinen Vermieter darauf hingewiesen und musste gar nichts nachzahlen!
„Es können sich aber auch alle Mieter zusammenschließen und dagegen angehen.“
Daran habe ich auch gedacht. Nun, wir haben noch keine Benachrichtigung erhalten. Wenn es so abläuft, wie in dem anderem Haus, werden wir 2 Wochen zuvor einfach überrumpelt. Wenig Zeit für eine „Aufklärung“ und ein „Zusammenschluss“. Ich weiß, dass die Benachrichtigung 3 Monate zuvor erfolgen muss, damit man als Mieter nachdenken und evtl. das Sonderkündigungsrecht beanspruchen kann. Nun, kann ich auf diese 3 Monate „Bedenkzeit“ bestehen und damit die Arbeiten verhindern?
Ich hätte kein Problem damit, wenn ich 1-2 Tage Urlaub für einen Austausch nehmen sollte. Aber über 2 Wochen während der Urlaub die Wohnung zu bewachen, weil die Firma alle Fenster der Reihe nach ausreißt und dann erst alle einbaut? Das ist mehr als „Duldung“. Das ist rücksichtslose Zumutung!
..."Ich will keinen Balkon im Schlafzimmer" ist daher kein Argument.
Das Schlafzimmer ist damit total verbaut und unmöblierbar…
„Inwiefern in einer Wohnung die Räume wie benutzt werden ist nicht festgelegt...“
Schon möglich, aber ich kann das Schlaffzimmer nur über Wohnzimmer erreichen. Kann also schlecht tauschen.
Gruß
Susanne
Wenn es eine Modernisierungsankündigung ist, solltest Du die 3 Monate in Anspruch nehmen.
Wenn das Schlafzimmer dann für Dich so nicht mehr nutzbar ist, solltest Du über einen Umzug nachdenken und das Sonderkündigungsrecht in Betracht ziehen.
Es wird ja dann auch eine Mieterhöhung auf Dich zukommen- die zahlt man ja nicht so gern für etwas, was keinen Sinn macht.