Gast
Wenn die Umwandlung der Eigentumswohnung mit dem Verkauf zusammenfällt: 3 Jahre.
Wenn du aber ärger hast, kü ihnen doch wegen Vertragsbruch. Wenn man die Hausordnung nicht einhält, kann der Vermieter das.
Vorraussetzung: Protokollierung der Missetaten und der Ermahnungen bzw Abmahnungen.
Wird dadurch der Frieden im Haus gestört? Das sind alles KüGründe.
Dann geht es vielleicht schneller...
Susanne
Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter wohnt, kann man von der erleichterten Kündigung durch den Vermieter nach §573a BGB Gebrauch machen.
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
Bazi Muc
Danke für die Antworten! Aber bezüglich der erleichterten Kündigung im Zweifamilienhaus wollte ich noch wissen, ob diese dann auch unmittelbar nach dem Kauf der Wohnung gültig ist oder ob beim Eigentümerwechsel trotzdem zunächst eine Frist (3 Jahre usw.) einzuhalten ist. Wenn mir das noch jemand beantworten kann, bin ich voll und ganz zufrieden... <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Sie verwechseln da aber immer noch was: es gibt keine Frist bei Eigentümerwechsel, es sei denn, Sie bezeichnen die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Eintrag im Grundbuch als Frist.
Die Frist von 3 Jahren bezieht sich auf die Bildung von Wohnungseigentum[/b:131bd]
z.B: ein vermietetes Mehrfamilienhaus, Eigentümer ist eine Gesellschaft, wandelt die einzelnen Wohnungen in Eigentumswohnungen um, die dem Mieter zuerst zum Kauf angeboten werden. Wird die Wohnung nicht vom Mieter gekauft, sondern von einer Person x, die nicht dort wohnt, hat die Person x eine Kündigungssperrfrist.
Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, dass Sie kaufen oder ein Haus mit 2 Eigentumswohnungen, dann gibt es keine Frist und Sie können nach Eintrag ins Grundbuch kündigen.