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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, hab mal eine frage,

unser hausmeister hat den hausflur neu gestrichen, was ich erst sehr gut fand. leider wieder nur mit normaler wandfahrbe, was ich schwachsinnig finde, da gerade im kellerbereich an der wand mit der zeit zahlreiche reifenspuren von fahrädern, kinderwagen usw zu sehen wahren. dies währe meinermeinung nach mit latexfarbe nicht passiert.

seit der renovierung macht er allen mietern die hölle heiß, das weder ein fahrad im hausflur, kellerfluhr noch in unseren eigenen kellern abzustellen sei, bzw er untersagt den transport durchs treppenhaus. heute hat er mir sogar gedroht ich könne was erleben wenn es mir passieren sollte das ich mit einem reifen gegen die wand stosse.

er meint wir könnten unsere räder im bereich der mülltonnen abstellen, diese sind zwar eingezeunt, stehen aber zwecks müllabfuhr schon mal offen und bieten keinerlei wetterschutz. ausserdem ist mir erst kürtzlich mein fahrad vor unserm haus gestohlen worden.

in meinem mietvertrag steht zu dem thema, "fahräder und andere sperrige gegenstände dürfen ohne zustimmung des vermieters weder in allgemeingenutzten teilen des hauses noch auf dem grundstück abgestellt werden." schließt das meinen eigenen keller mit ein? habe ich überhaupt dafür zu haften wenn eine solche verunreinigung der wand durch mich geschieht?

bitte nicht falsch verstehen, ich passe wirklich sehr darauf auf das es mir nicht passiert, aber möglich oder eher warscheinlich ist es früher oder später doch der fall.
Stichwörter: meinem + fahrad + keller

1 Kommentar zu „[b]fahrad in meinem keller verboten[/b]?”

fin Experte!

Wenn Sie einen Kellerraum allein mitgemietet haben, dann dürfen Sie dort selbstverständlich auch Ihr Fahrrad dort abstellen. Der Satz im Mietvertrag beinhaltet nur die allgemein benutzten Kellerräume und das Grundstück.
Und irgendwie müssen Sie das Fahrrad ja auch aus dem Keller nach draußen bekommen. Das Verhalten des Hausmeisters können also ignorieren. Über Ihren Kellerraum hat er nicht zu verfügen. Nur bei gefährlichen Stoffen oder Schweißarbeiten o.ä. kann der Vermieter etwas dagegen sagen.

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