Kasimo 16.12.2021 07:22
Gemäß §563 BGB geht ein Mietvertrag kraft Gesetz auf die Mitbewohner des Haushalts über. Der Vermieter hat dabei zwar ein Sonderkündigungsrecht, aber die Anforderung dafür ist so hoch, dass es nur in wenigen Ausnahmefällen möglich ist, dass der Vermieter damit Erfolg hätte.
Hallo Kasimo das beruhigt mich sehr seelisch aber seit dem Email von der Vermieter finde einfach nicht die Ruhe wie gesagt leide unter Psyche und das ist verdammt so hart für mich. Vielen Dank
Kasimo 16.12.2021 13:55
Was hart ist an der Sache, ist nicht der Vermieter, sondern weil du dich gefühlsmäßig hinein steigerst in mögliche Probleme, die vielleicht später auf dich zu kommen könnten. Du kannst aber heute nicht die Herausforderungen von irgend wann in ein paar Jahren lösen, das geht nicht. Stell dir einfach die Frage, welches Problem gibt es jetzt gerade im Moment zu lösen? Du wirst feststellen, es gibt gerade keines. Deine Mutter lebt, und das hoffentlich noch lange, also läuft auch der Mietvertrag weiter. Wenn sich etwas an der Situation ändert, ist immer noch Zeit, eine Lösung zu finden. Und diese wird sich finden, es gibt immer irgend eine Lösung. Es gibt keinen Grund, schon im Voraus Sorge (im Sinne von Verzweiflung) zu haben.
Die Leser möchten es mir nachsehen, dass ich etwas vom Mietrechtlichen abkomme. Ich finde es wichtig, bei Fragen das gesamte Bild anzuschauen und nicht nur einen Ausschnitt.
Vielen Dank Kasimo das stimmt villt mache ich mir zu früh unnötige Sorgen. Echt lieb von ihnen Danke nochmal