volker*
Hallo Biggy,
das Hausrecht liegt beim Vermieter. Wenn ein Warten mit dem Taxi an der Straße möglich ist, kann der Vermieter die Zufahrt "sperren", d.h., die Nutzung untersagen.
Wenn sich dann der andere nicht daran hält, ist der Vermieter berechtigt, sein Recht mit Hilfe der Polizei durchzusetzen und unabhängig davon auch eine Anzeige zu erstatten.
Viele Grüße
Volker