Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Gemeinde...

HAbe eine Frage zur meiner BKA 2005.

Wohnhaft seit 10 Jahren in der Wohnung
Nie einen Mietvertrag erhalten (Verwandschaft)
Nie eine Info über die Höhe einer Kaltmiete und anfallende Nebenkosten.
Miete immer pünktlich überwiesen 436.-€

Jetzt kommt die Abrechnung von 01.06.2004-31.05.2005 am 05.01.2007 ins Haus.Mit einer Aufforderung über knapp 900€ aus dem Abrechnungszeitraum zur Nachzahlung.Und plötzlich steht da auch drin Kaltmiete 332€ Nebenkosten 104€.
ISt das überhaupt noch im Zeitraum des erlaubten,oder hat der Vermieter seine Frist versäumt für den Abrechnungszeitraum 2004-2005.


Anm. Der Vermieter hat sich noch nie über die Mängel die in der Wohnung
bestehen gedanken gemacht.Undichte Fenster feuchte Wände im Scglafzimmer(die laut aussage des Vermieters vom Duschen und Kochen kommen)aber niemals von den Fenstern bzw. dem Nicht Isolierten Dach...Egal man will ja nicht kleinlich sein.

Ich finde dies schon sehr Frech da der Vermieter nur ein HAus weiter Wohnt hätte er ja ruhig auch mal anbringen können das er jetzt vorhabe die BKA regelmäßig vorzunehmen.Ist ja seine Recht und Plicht dies zu tun.Wir sind bis jetzt davon Ausgegangen das die MIete die bezahlt wird alle Kosten abdeckt weil wir sämtliche Reparaturen die Anfallen ja immer aus eigener Tasche bezahlt haben.

Ich Danke schon mal im voraus für die Mühen

Liebe Grüße Jochen Helmreich
Stichwörter: bka

5 Kommentare zu „BKA 2005”

Berni911 Experte!

Schade Jochen, dass du nur schreiben kannst, sonst würdest du lesen können, dass deine Verwandschaft keine Ansprüche aus diesem Abrechnungszeitraum an dich hat . Wurde hier schon 468mal und fast in jedem 2. Threat geschrieben. Die Abrechnung hätte irgendwann bis zum 31.05.2006 bei dir sein sollen.

Zu dem anderen Kram, is doch deine Familie, vielleicht haste da was geerbt? <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D -->

mister1971

Wirklich schade ..Tut mir Leid bin halt net so Geistig bewandert wie so viele hier.Trotzdem Danke und ich Küsse Dir die Schuhe für deinen Hinweis.

Ich war mir halt nicht ganz sicher wegen den Halbjahres Turnus.

Danke Danke Danke


PS ist jetzt wieder die Verwandschaft meiner Ex Frau...War also vorher auch nie richtig meine Verwandschaft...hätte ich es erwähnen sollen...Rein Rechtlich macht das doch keinen Unterschied...

Schönes Leben noch..Jochen

mädi

hallo Jochen,

hab dir ne PN geschrieben. Vielleicht kann ich dir ein bisschen weiterhelfen!?

Susanne Experte!

Hallo Jochen,

wo wurde denn festgelegt, dass Du überhaupt eine Abrechnung zu den NK bekommst. Wie lange gab es denn nun schon keine?

Rechnet der Vermieter entgegen den Bestimmungen des Mietvertrags die Nebenkosten über mehrere Jahre hinweg nicht ab, so kann er gegenüber dem Rückforderungsanspruch des Mieters nicht einwenden, dass durch die Zahlung der Vorauszahlung im selben Zeitraum eine konkludente Vertragsänderung eingetreten sei und die Vorauszahlungen nunmehr als Pauschalbetrag anzusehen seien (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 2004, 877 = NZM 2004, 418; NJW-RR 2000, 1463 = NZM 2000, 961).

Berni911 Experte!


PS ist jetzt wieder die Verwandschaft meiner Ex Frau...War also vorher auch nie richtig meine Verwandschaft..[/quote:de546]

Mensch Jochen, du bist wirklich down, hättste das mal gleich geschrieben! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> Susanne hat da ja schon ein Urteil zitiert, ich bin auch der Meinung, dass man das nicht einfach so ändern darf, schon garnicht rückwirkend.
Wir sind uns darüber einig, das für 2005 nix mehr auf dich zukommt, is halt verjährt. Es gibt übrigens ein Urteil, das genau das Gegeteil aussagt, wenn der Vermieter nicht vertraglichgeregelte Kosten über Jahre auf den Mieter umlegt und der Mieter das auch zahlt, kann der Mieter diese nicht auf einmal zurückfordern.
Somit würde ich sagen, wenn es auch keinen Mietvertrag gibt und der VM über 10 Jahre mit der Miete einverstanden war, dann kann er das nicht einfach so ändern. Er hätte dich vor dem neuen Abrechnungszeitraum darauf hinweisen sollen. Genauso müsste er dir eine Mieterhöhung mitteilen.

Also such dir in Ruhe eine neue Wohnung. <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.