Ghostraider
Sie können soviel verlangen wie der Vermieter bereit ist zu zahlen. <!-- s --><!-- s -->
Es kommt darauf an was er an Zeitwert Abzug macht und ob er dies überhaupt macht.
Nennen Sie einen realistischen Preis, der nicht übertrieben ist und mal sehn was kommt.
Wir haben freies Handelsrecht und das Geschäft machen Sie mit dem Vermieter.
Gruß
ghost