Susanne
NK-Abrechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten ab Ende des in der Abrechnung genannten Abrechnungszeitraums/Wirtschaftsjahres zugegangen sein.
Lucerl
Hi
dass heißt der kann sich das ganze knicken und hat keine Chance das Geld von mir zu verlangen. Hab ich das jetzt richtig verstanden ???
Danek LG
Lucy
Lucerl
Hallo Susanne,
was schreibt man denn in einen Widerspruch (Brief für den Vermieter bzw.Hausverwalter) denn rein? So das es wasserdicht ist, falls dem Vermieter etwas anderes einfallen sollte.
Wäre nett wenn du so schnell wie möglich antworten könntest.
Danke Lucy