nicolina hat diese Frage gestellt
Hallo, wir haben über einen Makler einen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen.Der Makler hatte versprochen, dass die Renovierungsarbeiten zu Mietbeginn komplett abgeschlossen sein werden und uns ein bestimmter Bereich des Gartens zustehen würde. Ausserdem wurde ein Carport miteingeschlossen. Der Vertrag war vom Vermieter vorunterschrieben und wurde vom Makler auf unseren Wunsch in 2 Bereichen geändert, dann haben wir - unter Zeugen - unterschrieben. Der Makler bestand darauf den Vertrag selber mitzunehmen und erst bei der Übergabe der Wohnung auszuhändigen - jetzt sind einige Punkte geändert worden! Im Nachhinein stellte sich im Gespräch mit dem Vermieter ausserdem heraus, dass dieser weder ein Carport bauen will, noch wir den Gartenanteil nutzen können, der uns gezeigt wurde und vorallem der Balkon bis auf Weiters nicht fertig renoviert werden wird (kein sicheres Geländer, der Balkon wurde in den m² zu 100% angerechnet und macht gut 10% der Wohnfläche aus!).
Leider haben wir die Maklerprovision bereits überwiesen. Was können wir tun, ist der Vertrag überhaupt rechtskräftig? Könnten wir zurücktreten und die Provision zurückbekommen?
Hat da vielleicht bereits jemand eine ähnliche schlechte Erfahrung gemacht?
DANKE FÜR JEDEN TIP!