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katharinakauf hat diese Frage gestellt
Hallo,
nach fünf Jahren sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen. In der Küche haben wir Linoleum bzw. PVC (ich weiss es leider nicht genau, es ist der typische Küchenboden in allen Altbauküchen :) , der schon vom Vormieter im Gebrauch war, also insgesamt mind. 7 Jahre alt ist. Dementsprechen Kratzer und Furchen hat er. Beim Auszug haben wir leider ein ca. 15cm langes Eck hineingerissen. Müssen wir jetzt auf unsere Kosten einen neuen Boden in der ganzen Küche verlegen lassen? Oder der Vermieter? Oder wird das Anteilig berechnet?
Ich bin über Eure Antworten dankbar, ich habe nämlich keine Ahnung und möchte vor der Wohnungsübergabe informierter sein....
Danke und liebe Grüße
Katharina

4 Kommentare zu „Boden bei Auszug beschädigt, wer zahlt?”

Bladder Experte! 08.08.2011 18:20

Die Privathaftpflicht wird's richten!

Wenn nicht, dann sollte man wissen, dass so ein Bodenbelag eine (Rechtsprechung) Lebenserwartung von ca. 10 Jahren hat.
Nun wird eine Zeitwertberechnung durchgeführt. Bei 7 Jahren Nutzung hätte der Vermieter 70% der Belagkosten selbst zu tragen.

Balkonexperte Experte! 08.08.2011 18:31

Wenn es ein PVC Bodenbelag ist, wird die "Lebensdauer" bei rund 10 Jahren angesetzt. Da Sie, wenn überhaupt, nur den Zeitwert ersetzen müssten, läge dieser bei rund 25%.

Mehr dazu hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/pvc_boden.htm

katharinakauf 08.08.2011 19:47

Vielen Dank für Eure Antworten, jetzt bin ich im Bild! Eine Frage habe ich noch: Muss ich mich darum kümmern oder ist das Vermietersache und wir müssen nur zahlen?
Danke und liebe Grüße
Katharina

Bladder Experte! 09.08.2011 07:27

Der Vermieter muss doch zuerst mal eine Forderung stellen!

Wenn Sie keine Haftpflichtversicherung haben, dann müssen Sie mit dem Vermieter verhandeln und ihm sagen, dass Sie nur zur Zahlung von höchstens 30% des Materialwertes verpflichtet sind. Die Verlegekosten gehen sowieso auf seine Kappe.

Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben, dann geben Sie die Forderungen unverzüglich an Ihre Versicherung weiter.

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