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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und melde mich an, weil ich seit 3 Tagen ein mehr oder weniger kleines Problem mit meinem Vermieter habe. Ich wohne in Stuhr, Niedersachsen, bei Bremen. Die Wohnung wurde privat vermietet.

Es ist so, dass wir derzeit zu zweit (ich und mein Vater) die Wohnung beziehen. Wir haben Verwandschaft aus Polen, die hier Arbeit gefunden haben, aber noch keine Wohnung haben. Wir haben sie zu uns aufgenommen für 2 Wochen. Es ging 2 Wochen lang gut bis mich jetzt der Vermieter samt Frau anspricht und mir verbietet jegliche Leute "zu horten", wie er es ausgedrückt hat. Damit war und bin ich natürlich überhaupt nicht einverstanden, weil es 1. kein Horten ist, 2. Verwandschaft ist, 3. Ich frei entscheide wer in meine Wohnung kommt.

Die Verwandschaft (2 Personen) zahlen keine Miete, also ist es auch kein Untermieter in dem Sinne.

Der Vermieter argumentiert, dass der Verschleiß der Wohnung doppelt so hoch ist, dass doppelt so viel Müll entsteht und allem in allen, dass die Leute für sie unbekannt sind und sie das nicht möchten. Ich muss dazu sagen, die Familie Vermieter ist sowieso eine reine Observation, von Flutlichtern bis hin zu ständiger Kontrolle jeglicher Sachen (z.B. unseren Müll), aber das soll Nebensache sein.

Ich habe sie auch darauf angesprochen, was ist wenn unsere Familie aus Polen herkommt (Oma und Opa, beide über 60 Jahre alt), die dann auch sicherlich 2 Wochen bleiben. Als Antwort bekam ich: "Für die gilt dann das Selbe. Wir haben nichts gegen Besuch in Form von paar Stunden, aber wenn jemand die Wohnung mitbenutzt ist das was anderes".

Ich wollte hier einfach mal fragen, da ich von dem ganzen Mietrecht relativ wenig Ahnung habe, wie die Situation nun geklärt werden kann und wer sich letzten Endes im Recht befindet? Ich mein, ich zahl für die Wohnung, im Mietvertrag steht auch nichts Besonderes zu der Regelung der im Haushalt lebenden Personen und ich werde mir in dem Sinne nicht verbieten lassen Besuchverbot geben zu lassen.

PS: Uns und unserer Verwandschaft wurde jetzt eine Frist von einer Woche gegeben, wenn nicht, dann droht uns die Kündigung des Mietvertrags, so der Vermieter.

PSS: Die Verwandschaft geht morgens um 6h aus dem Haus und kommt abends gegen 18h zurück, sind ruhig, tun niemanden was, niemand sieht sie, stören niemanden, absolut!


Ich wäre sehr sehr dankbar wenn jemand mich aufklären kann und was ich in meiner Situation machen kann.

MfG,
ulf33
Stichwörter: besuch + verbot + verwandte

5 Kommentare zu „Verbot für Verwandte und Besuch”

Susanne Experte!

Besuch kann bis zu 6 Wochen aufgenommen werden, alles, was darüber hinaus geht, muss dem VM gemeldet werden. Manche NK-Positionen werden nach Personen abgerechnet, i.d.R. sind das Müll und Wasser (wenn es keine separaten Wasseruhren gibt) Wird bei einer höheren Belegung der Wohnung also mit Mehrkosten in dem Bereich zu rechnen sein rspkt. einer Anhebung der Nk-Vorauszahlungen.
Besuch bis zu 6 Wochen kann der VM nicht verbieten, dass Eure Verwandtschaft nicht monatelang bei Euch wohnen kann, sollte Dir klar sein.

ulf33

Hallo,

danke für die flotte Antwort. Gut, dann bin ich soweit aufgeklärt.
Wie sieht das aber aus, wenn der Besuch sagen wir mal im 2-Wochen-Zyklus da ist? D.h. 2 Wochen anwesend, 2 Wochen nicht anwesend.

Susanne Experte!

Nee, so kommst Du da nicht raus! Die 6 Wochen beziehen sich aufs Jahr!

ulf33

Hallo,

wieso bezieht sich ein Zeitraum auf ein Jahr hinweg?
Nehmen wir mal an der Besuch kommt jeden 5. Tag für 1 Stunde zu uns, dann sinds auch mehr als 6 Wochen insbgesammt (im Jahr gesehen), und dann?

Ist doch irgendwas faul!

Susanne Experte!

Man muss halt deutlich unterscheiden können, dass ein Person dort nicht wohnt.
Bei Deiner Idee mit dem 2-Wochen-Zyklus würdest Du z.B. bei einer Klage vor Gericht nicht durchkommen.
Dein Vermieter hat Dich bereits mündlich abgemahnt. Wenn Du gekündigt wirst und nicht ausziehst läuft das auf eine Klage hinaus.
Fakt ist: Eure Verwandten können nicht ohne Einverständnis des Vermieters längere Zeit bei Euch wohnen.

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