Susanne
Besuch kann bis zu 6 Wochen aufgenommen werden, alles, was darüber hinaus geht, muss dem VM gemeldet werden. Manche NK-Positionen werden nach Personen abgerechnet, i.d.R. sind das Müll und Wasser (wenn es keine separaten Wasseruhren gibt) Wird bei einer höheren Belegung der Wohnung also mit Mehrkosten in dem Bereich zu rechnen sein rspkt. einer Anhebung der Nk-Vorauszahlungen.
Besuch bis zu 6 Wochen kann der VM nicht verbieten, dass Eure Verwandtschaft nicht monatelang bei Euch wohnen kann, sollte Dir klar sein.
ulf33
Hallo,
danke für die flotte Antwort. Gut, dann bin ich soweit aufgeklärt.
Wie sieht das aber aus, wenn der Besuch sagen wir mal im 2-Wochen-Zyklus da ist? D.h. 2 Wochen anwesend, 2 Wochen nicht anwesend.
Susanne
Nee, so kommst Du da nicht raus! Die 6 Wochen beziehen sich aufs Jahr!
ulf33
Hallo,
wieso bezieht sich ein Zeitraum auf ein Jahr hinweg?
Nehmen wir mal an der Besuch kommt jeden 5. Tag für 1 Stunde zu uns, dann sinds auch mehr als 6 Wochen insbgesammt (im Jahr gesehen), und dann?
Ist doch irgendwas faul!
Susanne
Man muss halt deutlich unterscheiden können, dass ein Person dort nicht wohnt.
Bei Deiner Idee mit dem 2-Wochen-Zyklus würdest Du z.B. bei einer Klage vor Gericht nicht durchkommen.
Dein Vermieter hat Dich bereits mündlich abgemahnt. Wenn Du gekündigt wirst und nicht ausziehst läuft das auf eine Klage hinaus.
Fakt ist: Eure Verwandten können nicht ohne Einverständnis des Vermieters längere Zeit bei Euch wohnen.