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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe auch ein kleines Problemchen. Ich bin Vermieter und habe zum 1.6.06 eine Wohnung vermietet. Mittlerweile weiß ich, das eine Wohnung sowohl mit als auch ohne Bodenbelag vermietet werden kann(stimmt das)?`
Des weiteren habe ich die Wohnung auch nicht tapeziert, sonder dem Mieter überlassen ob er tapezieren oder nur streiche will.
Jetzt hat sich raus gestellt das die Billigfarbe vom Mieter aus mir unerklärliche Gründen an verschiedenen Stellen an der Wand nicht deckt. Auch nach mehrmaligem Anstrich nicht.
Aus diesem Grund bin ich dem Mieter entgegen gekommen und habe auf meine Kosten die Wände tapeziert. Des weiteren habe ich im Wohnzimmer Fliesen gelegt(was auch eine Absprache war).
Im Mietvertrag steht drin, das der Mieter die Wohnung aber unrenoviert übernommen hat ( Mietvertrag war vor dem Tapezieren). Ist unrenoviert auch gleichzeitig ohne Bodenbelag??
Was ist jetzt gültig??
Muß er bei Auszug renovieren oder nicht?

gruß tireman
Stichwörter: erstbezug + bodenbelag

3 Kommentare zu „Bodenbelag bei Erstbezug”

fin Experte!

Ein Mieter muß bei Auszug nicht renovieren, wenn das nicht eindeutig im Mietvertrag geregelt wurde. Und das scheint bei Ihnen nicht der Fall gewesen zu sein. Und selbst wenn ein Renovieren bei Auszug schriftlich eindeutig festgelegt worden wäre, der Mieter aber nur ca. 2 Wohnung in der Wohnung bliebe und somit auszieht bevor die Schönheitsreparaturregelungen greifen, käme das nach Auszug auch nicht zum Tragen.
Sie hätten die Wohnung ja nicht tapezieren lassen brauchen, nur weil der Mieter das Streichen nicht hinbekommt. Somit war das Ihr Tun aus freien Stücken. Der Mieter kann aber nachträglich nicht verpflichtet werden dann bei Auszug zu renovieren. Sie hätten ihn vielmehr sehen lassen sollen wie er mit der verkorksten Wand zurechtkommt.
Schönheitsreparaturen und Renovierung bedeuten normalerweise nur die Malerarbeiten in einer Wohnung. Meist werden Wohnungen mit Bodenbelag vermietet, es geht aber auch ohne. Man muss sich aber dann darüber klar sein, dass ein Mieter evtl. einen minderwertigen Belag selbst einbringt oder z.b. Laminat nicht fachgerecht verlegt. Ich würde als Vermieter niemals Mieter einen Bodenbelag einbringen lassen, es sei denn sie wollen unbedingt einen Teppichboden etc., den sie bei Auszug dann aber wieder mitnehmen müssen.
Im Mietvertrag sollte bei Räumen die keinen oder einen Bodenbelag aufweisen ganz klar stehen in welchem Zimmer ein Belag drin ist und welcher Art und in welchem Zimmer keiner. Falls Sie das versäumt haben, so sollten Sie das noch auflisten und zusammen mit dem Mieter unterschreiben + Kopie für Sie.

fin Experte!

Fehlerteufel, Sorry! Im ersten Abschnitt sollte es natürlich heißen: "...der Mieter nur ca. 2 Jahre in der Wohnung bliebe..." <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->

tireman

vielen dank,
klar habe ich das aus freien stücken gemacht. ich wollte mit der tapete allem ärger, der ja an der wand durch das tapezieren der decke scheinbar verursacht wurde, aus dem wege gehen. und das sie ihren boden selber legen macht mir nichts aus. sie legen laminat der von einem schreiner eingebaut wird. wenn sie ausziehen müssen sie diesen eben mitnehmen oder dem nachmieter überlassen.

danke auch für den tip mit dem nachtrag zum mietvertrag. werde ich gleich in angriff nehmen.

mfg tireman

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