Balkonexperte 24.03.2011 08:32
Wenn tatsächlich Eigenbedarf vorliegt, dann ist dagegen schlecht vorzugehen. Die Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters würde in diesem Fall 9 Monate Betragen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu.htm
Eine rückwirkende Mietminderung wäre sicherlich nicht möglich, weil dafür Bedingungen vorliegen müssten, die ich hier vermisse.
Wie Ihre Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch gegen die Kündigung aussehen wäre reine Kaffeesatzleserei und demnach unseriös.
Berthelstal 24.03.2011 09:53
Warum sollte der Vermieter nicht mit Schimmel leben können. Vielleicht ist er schimmelresistent!
Ihre lange Mietzeit begründet keinerlei Gewohnheitsrecht.
Aber Klagen können Sie natürlich immer.
D-D-I 24.03.2011 19:28
Hallo albaros,
wie die Erfolgsaussichten einer Klage aussehen, kann Ihnen ggf. ein Rechtsanwalt besser beantworten.
BGB 573 Ordentliche Kuendigung des Vermieters.... Eigenbedarf.. . Soll der Mieter mit den schwerbehinderten Sohn aus der Wohnung gekuendigt werden (??), hat er die Moeglichkeit die Kuendigung zu wiedersprechen. BGB 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kuendigung, aufgrund der Sozial-/Haerteklausel. ACHTUNG: Der Widerspruch muss schriftlich und spaetestens 2 Monate vor der Beendigung des Mietverhaeltniss dem Vermieter gegenueber erklaert werden (Einschreiben/Rueckschein mit Zeugenernennung). Den in diesen Fall duerfte die Sozialklausel / Haerteklausel das berechtigte Interesse ueberwiegen.
Das Gewohnheitsrecht kann ich im Bereich Mietrecht nicht definieren !
Etwas rueckwirkend zu beanstanden kann schwierig sein, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht nicht nachweisen koennen. (Falls ja, dann sieht die ganze Sache anders aus) In Bezug auf den Schimmelbefall ist es besser, dass Sie den Vermieter schriftlich darauf hinweisen. Bei Vermieterverschulden, muss der Vermieter ersteinmal Kenntnis darueber haben (Anzeigepflicht des Mieters) und die Moeglichkeit gegeben werde, diesen Schaden zu beheben.
Heizung. Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung in ein gebrauchsfaehigen Zustand zu erhalten. Dazu gehoert auch eine betriebsfaehigen und funktionierende Heizung (besonders im der Winterzeit) Auch hier sollten Sie den Vermieter event. telefonisch (wegen aktueller Winterzeit) und dann schriflich dazu auffordern die Heizung im Betrieb zu halten. Sie bezahlen den Fixen Betrag fuer eine funktionierende und betriebsbereite Heizung.
Es ist sehr umfangreich, genau zu erlaeutern welchen Moeglichkeiten Sie dann haben, wenn der Vermieter keine Reaktion usw. auf Ihre schrifliche Anzeigepflicht zeigt. Deshalb ersteinmal die Reaktionen abwarten und dann gegebenfalls reagieren (Achtung das gilt nicht fuer die Kuendigung, siehe oben !!!)
Eigenbedarfkuendigung wegen Schimmelbfall kennt das Mietrecht nicht! Der Vermieter moechte Sie vor Schimmel schuetzen und seinen Sohn ?????
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Danke fuer Rueckantwort
D-D-I
albaros 18.03.2012 08:39
hallo, heute haben wir erfahren, dass die eigenbedarfskündigung nur vorgetäuscht war. es wird ein anderer mieter einziehen (also definitiv nicht sein sohn). kann man dagegen vorgehen? danke für die rückmeldung!