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albaros hat diese Frage gestellt
hallo,
heute hat uns der vermieter mitgeteilt, dass er das mietverhältnis
1. wegen eigenbedarf (sein sohn wird 18 jahre alt) und
2. wegen schimmelbefall (er will uns schützen)
kündigen wird.

wir wohnen seit über 26 jahre in dieser wohnung. der vermieter hat das haus vor ca. 10 jahren gekauft - wir waren bei kauf also bereits langjährige mieter (miete natürlich immer pünktlich bezahlt).

es handelt sich um ein mehrfamilienhaus (6 wohnungen) von dem der vermieter bereits 4 wohnungen in anspruch nimmt (eine dient als büro, in einer weiteren leben die schwiegereltern). in einer weiteren wohnung befindet sich noch ein mieter (ca. seit 9 jahren).

der sohn des mieters ist zu 100% schwerbehindert. er selbst ist bereits 65 jahre alt und ebenfalls behindert (40%). ein umzug ist also aus eigener kraft kaum möglich. des weiteren wurden diverse behindertengerechte umbaumaßnahmen durchgeführt und die wohnung ist ebenerdig (das kind kann keine treppen steigen).

das gesamte haus leidet seit einigen umbaumaßnahmen, seitens des vermieters, unter massiven schimmelbefall (schon seit ca. 4-5 jahren). außerdem gab es des öfteren probleme mit der heizung (wird mit holz betrieben). obwohl im vertrag ein fixer betrag vereinbart ist, läuft die heizung sehr selten (auch im winter nur sporadisch). der vermieter meinte, dass er die heizung nicht täglich laufen lassen kann, da er kein geld hierfür hat. eine mieterhöhung könne er jedoch auch nicht vornehmen, da das haus wie erwähnt unter schimmelbefall leidet.


- wie sehen die erfolgsaussichten bei einer klage aus?
wie erwähnt wohnen wir seit über 26 jahre in diesem haus, lange bevor der vermieter es gekauft hat. können wir auf die schwerbehinderung und das gewohnheitsrecht verweisen?

- könnten wir außerdem auch rückwirkend eine mietminderung vornehmen (wg. dem schimmelbefall und der problematik mit der heizung)?

- wie kann er uns außerdem wegen eigenbedarf kündigen, wenn das haus doch unter schimmelbefall leidet und es nicht "absehbar ist, wann er es reparieren kann".

danke schonmal im voraus für die hilfe

4 Kommentare zu „kündigung wg eigenbedarf + schimmelbedarf / mieter behindert // dringend hilfe erbeten”

Balkonexperte Experte! 24.03.2011 08:32

Wenn tatsächlich Eigenbedarf vorliegt, dann ist dagegen schlecht vorzugehen. Die Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters würde in diesem Fall 9 Monate Betragen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu.htm

Eine rückwirkende Mietminderung wäre sicherlich nicht möglich, weil dafür Bedingungen vorliegen müssten, die ich hier vermisse.

Wie Ihre Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch gegen die Kündigung aussehen wäre reine Kaffeesatzleserei und demnach unseriös.

Berthelstal Experte! 24.03.2011 09:53

Warum sollte der Vermieter nicht mit Schimmel leben können. Vielleicht ist er schimmelresistent!
Ihre lange Mietzeit begründet keinerlei Gewohnheitsrecht.
Aber Klagen können Sie natürlich immer.

D-D-I Profi 24.03.2011 19:28

Hallo albaros,
wie die Erfolgsaussichten einer Klage aussehen, kann Ihnen ggf. ein Rechtsanwalt besser beantworten.

BGB 573 Ordentliche Kuendigung des Vermieters.... Eigenbedarf.. . Soll der Mieter mit den schwerbehinderten Sohn aus der Wohnung gekuendigt werden (??), hat er die Moeglichkeit die Kuendigung zu wiedersprechen. BGB 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kuendigung, aufgrund der Sozial-/Haerteklausel. ACHTUNG: Der Widerspruch muss schriftlich und spaetestens 2 Monate vor der Beendigung des Mietverhaeltniss dem Vermieter gegenueber erklaert werden (Einschreiben/Rueckschein mit Zeugenernennung). Den in diesen Fall duerfte die Sozialklausel / Haerteklausel das berechtigte Interesse ueberwiegen.

Das Gewohnheitsrecht kann ich im Bereich Mietrecht nicht definieren !

Etwas rueckwirkend zu beanstanden kann schwierig sein, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht nicht nachweisen koennen. (Falls ja, dann sieht die ganze Sache anders aus) In Bezug auf den Schimmelbefall ist es besser, dass Sie den Vermieter schriftlich darauf hinweisen. Bei Vermieterverschulden, muss der Vermieter ersteinmal Kenntnis darueber haben (Anzeigepflicht des Mieters) und die Moeglichkeit gegeben werde, diesen Schaden zu beheben.

Heizung. Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung in ein gebrauchsfaehigen Zustand zu erhalten. Dazu gehoert auch eine betriebsfaehigen und funktionierende Heizung (besonders im der Winterzeit) Auch hier sollten Sie den Vermieter event. telefonisch (wegen aktueller Winterzeit) und dann schriflich dazu auffordern die Heizung im Betrieb zu halten. Sie bezahlen den Fixen Betrag fuer eine funktionierende und betriebsbereite Heizung.

Es ist sehr umfangreich, genau zu erlaeutern welchen Moeglichkeiten Sie dann haben, wenn der Vermieter keine Reaktion usw. auf Ihre schrifliche Anzeigepflicht zeigt. Deshalb ersteinmal die Reaktionen abwarten und dann gegebenfalls reagieren (Achtung das gilt nicht fuer die Kuendigung, siehe oben !!!)

Eigenbedarfkuendigung wegen Schimmelbfall kennt das Mietrecht nicht! Der Vermieter moechte Sie vor Schimmel schuetzen und seinen Sohn ?????

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Danke fuer Rueckantwort
D-D-I

albaros 18.03.2012 08:39

hallo, heute haben wir erfahren, dass die eigenbedarfskündigung nur vorgetäuscht war. es wird ein anderer mieter einziehen (also definitiv nicht sein sohn). kann man dagegen vorgehen? danke für die rückmeldung!

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