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zoelui hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe mich gerade angemeldet weil ich eine Frage zum Mietrecht habe.
Beim Einzug in unsere "alte" Wohnung wurde im Übergabeprotkoll schriftlich festgehalten, dass zwei Bodenfliesen leicht defekt sind. ( leichte Risse ), nun sind wir nach zwölf Jahren ausgezogen und unserer Vermieter möchte die mitlerweile gesprungene Bodenfliesen von uns ersetzt haben. Kann er das von uns verlangen?

3 Kommentare zu „Bodenfliesen”

Bladder Experte! 10.10.2011 16:15

Wenn Sie diesen Schaden verursacht hätten und der Vermieter hätte einen Nachweis dafür, dann müsste Sie haften.

Nach der Schilderung ist das aber ein Problem des Vermieters.

zoelui 10.10.2011 16:40

Hallo Bladder, vielen Dank für die Prompte Antwort.
Wir haben den Schaden lediglich durch tägliches begehen der Bodenfliese verschlimmert. Ist das dann immer noch Vermietersache?

Berthelstal Experte! 10.10.2011 19:41

Nein!
Ebenso wie Sie einen intakten Fußboden nach 12 jahren "verschlimmern"; genaus so können Sie auch einen bereits von Beginn an fehlerhaften Fußboden "verschlimmern". Das gehört zur normalen Abnutzung und ist bereits durch Ihre Mietzahlung abgegolten.

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