Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
bräuchte mal bitte ein paar Tipps, Ratschläge, Hinweise etc. zu folgenden Punkten:
Wohne mit meiner Partnerin seit 5 Jahren in einer Wohnung mit Garten zur Miete. Wir haben 4 Katzen und 2 große Hunde. Nun folgende Fragen.
Der Garten (Nutzung) taucht im Mietvertrag nicht auf. Wir durften aber nach mündlicher Zustimmung des Vermieters ca.150qm durch einen 180m hohen Holz-Zaun wegen der Tiere abtrennen. Kann der Vermieter den "Rückbau" fordern oder die Gartennutzung nach 5 Jahren untersagen (Die Wohnung hat zwei direkte Zugänge zum Garten)?
Kann der Vermieter nach 5 Jahren (Störungsfreier Tierhaltung) die Abschaffung der Tiere fordern ? (Anm. Standart-Vertrag "Haus und Grund" §17 Tierhaltung ist untersagt, ausnahme Kleintiere...)
Seit 5 Jahren erhalten wir keine Nebenkostenabrechnung. Kann der Vermieter nach 5Jahren anfangen Nebenkosten zu verlangen oder gibt es so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht"?
Dank
Schöne Grüße
Andreas