Gast
hallo,
Es existiert z.B. kein Gesetz, dass eine Wohnung nur dann bestimmungsgemäß gebraucht werden könnte, wenn Sie auch über Gegensprechanlage und Türöffner verfügt.
Was anderes wäre es, ein Türöffner oder Gegensprechanlage würde zwar vorhanden sein, diese wäre aber defekt, dann wäre es ein Mangel, aber wenn keine Türöffner vorhanden ist und auch keiner vom Vermieter laut Mietvertrag geschuldet wird, sehe ich das Schwarz für Sie ...
Oder steht davon etwas im Mietvertrag, das wäre natürlich was anderes.
Gruß
kopfuss
Nein, im mietvertrag ist kein eintrag darueber gemacht.
Schade. Danke noch fuer die antwort.
Gast
ja, dann haben sie wohl auch kein anspruch.
leider ist es in einem mehrfamilienhaus sehr lästig, wenn man keinen türöffner und oder gegensprechanlage hat, würd ich trotzdem ihrem vermieter vorschlagen, den gute und glückliche mieter sind etwas wert <!-- s --><!-- s -->
gruß
kopfuss
Da magst du recht haben.
Ich war auch etwas sauer, als mein VM meint, nein, es waere nicht moeglich wegen den angegebenen gruenden.
Gruss