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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Servus,

wahrscheinlich ist das ein luxus problem, aber seis drum.

Ich wohne in einem mehrfamilienhaus, im DG und habe keinen tueroeffner, folglich muss ich, immer wenn jemand klingelt aus dem zweiten stockwerk, ja runterlaufen um noch jemanden an der tuer anzutreffen dem ich aufmachen kann, weil diejenigen, meistens post schon weg sind, bis ich an der tuer bin.

Meinen VM habe ich daruf mal angesprochen, ob es nicht moeglich waere eine leitung, von meinen nachbarn die unter mir wohnen (ja, die einen tueroeffner haben) in meine wohnung verlegen zu lassen.
Als antwort musste ich mir sachen anhoeren wie: "Sie sind doch noch jung, das haelt sie fit" und "Sie wissen ja nicht wem sie aufmachen*"- tolle argumente, nicht wahr.

Alle anderen zwei mietparteien im haus, haben einen tueroeffner, es handelt sich aber nicht um eine gegensprechanlage, nur eine tueroeffner!
Gut im zweiten OG, *sehe ich nicht wem ich aufmache aber genau das problem haben die anderen im haus auch, und die duerfen fleissig den knopf des tueroeffner betaetigen, wer immer auch draussen stehen mag.

Frage:
1. Ist es rechtens, das ich kein tueroffner bekomme, obwohl die anderen mietparteien soetwas haben (ich wohn im zweiten stockwerk)?
2. Duerfen die anderen einen haben, den auch sie koennen optisch nicht kontrolieren wem sie oeffnen?


Gruss, kopfuss

[ueber die sufu, habe ich nichts zu dem thema gefunden]
Stichwörter: keinen + türöffner

4 Kommentare zu „Keinen Türöffner!”

Gast Experte!

hallo,

Es existiert z.B. kein Gesetz, dass eine Wohnung nur dann bestimmungsgemäß gebraucht werden könnte, wenn Sie auch über Gegensprechanlage und Türöffner verfügt.

Was anderes wäre es, ein Türöffner oder Gegensprechanlage würde zwar vorhanden sein, diese wäre aber defekt, dann wäre es ein Mangel, aber wenn keine Türöffner vorhanden ist und auch keiner vom Vermieter laut Mietvertrag geschuldet wird, sehe ich das Schwarz für Sie ...

Oder steht davon etwas im Mietvertrag, das wäre natürlich was anderes.

Gruß

kopfuss

Nein, im mietvertrag ist kein eintrag darueber gemacht.

Schade. Danke noch fuer die antwort.

Gast Experte!

ja, dann haben sie wohl auch kein anspruch.

leider ist es in einem mehrfamilienhaus sehr lästig, wenn man keinen türöffner und oder gegensprechanlage hat, würd ich trotzdem ihrem vermieter vorschlagen, den gute und glückliche mieter sind etwas wert <!-- s :) --><!-- s :) -->

gruß

kopfuss

Da magst du recht haben.
Ich war auch etwas sauer, als mein VM meint, nein, es waere nicht moeglich wegen den angegebenen gruenden.

Gruss

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