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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin im April 2004 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und hab von meinem alten Vermieter nun eine Heizkostenabrechnung bekommen. Darin sind auch Brennstoffkosten(Gas) aus einer 2. Lieferung im September 2004 enthalten. Muß ich diese Brennstoffkosten in meiner Heizkostenabrechnung mittragen oder werden diese auch anteilmäßig auf meinen tatsächlichen Abrechnungszeitraum umgelegt?
Bin über jede Hilfe erfreut

kamikatze
Stichwörter: brennstoffkosten + auszug

0 Kommentare zu „Brennstoffkosten bei Auszug”

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