Berthelstal 27.01.2010 11:50
Diese Frage wird von mir aus ästhetischen Gründen leider nicht beantwortet.
edy 28.01.2010 00:19
Hallo Birgitt2010,
hier ein Link;
http://www.immowelt.de/Recht/mietrecht/index.aspx?PaGID=Paket4&CoGID=mietrecht1
Eine Mietminderung dient dazu den VM
anzuregen einen Mangel zu beheben bzw.
abzustellen.Wenn die Wohnung so gemietet
wurde liegt m.E.kein Mangel vor.
Denn die Dusche sowie die Toilette funk-
tionieren ja.
Was das durchregnen betrifft,sollte der
Mieter dieser Wohnung die Miete mindern.
lg
edy