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Stempel26 hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben vor ein kleines Häuschen im ländlichen Bereich zu bauen. Nun kam mir die Idee eine Einliegerwohnung mit zu errichten. Meine Vorstellung wäre, diese Einliegerwohnung als Ferien-/ Wochenendwohnung anzubieten. Alternativ würde ich aber auch eine möblierte Wohnung zur Dauermiete bei längerem absehbaren Leerstand anstreben. Ist eine Solche geteilte Nutzung eines Objektes rechtlich überhaupt möglich? Eine Preisdifferenzierung wäre ja schon vorhanden bei Tages- vs. Monatsmiete.

VG
Sven

1 Kommentar zu „Muss eine Einliegerwohnung Zweckgebunden sein?”

forsetis Experte! 17.05.2016 19:28

Das hat doch mit Mietrecht nichts, rein garnichts zu tun. Ich denke, dass man sich schon ein wenig mehr im Vorfeld zum Thema informieren sollte um dann bei den richtigen Foren oder Vereinigungen (z.B. Haus&Grund) nachzufragen.

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