Stempel26 hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben vor ein kleines Häuschen im ländlichen Bereich zu bauen. Nun kam mir die Idee eine Einliegerwohnung mit zu errichten. Meine Vorstellung wäre, diese Einliegerwohnung als Ferien-/ Wochenendwohnung anzubieten. Alternativ würde ich aber auch eine möblierte Wohnung zur Dauermiete bei längerem absehbaren Leerstand anstreben. Ist eine Solche geteilte Nutzung eines Objektes rechtlich überhaupt möglich? Eine Preisdifferenzierung wäre ja schon vorhanden bei Tages- vs. Monatsmiete.
VG
Sven