tenant61
. die grundregel lautet, dass der vermieter die kaution getrennt von seinem eigenen vermögen anlegen muss. ob er das getan hat, könnt ihr daran erkennen, ob ihr einen freistellungsauftrag für die bank, bei der die kaution angelegt wurde, unterschreiben musstet. falls nicht, wurde die kaution mit ziemlicher sicherheit falsch angelegt.
auf jeden fall habt ihr einen anspruch auf einen nachweis über die ordnungsgemäße anlage, wie auch immer der aussehen mag.