Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgender Fall:

der Verwalter meiner Vermieterin schickt die NK-Abrechnung von 2004 erst im Januar 2006--> ich brauche die Rechnung also nicht zu zahlen; eigentlich......

bekomme heute einen Brief vom Verwalter in dem er ganz plötzlich behauptet die Abrechnungsunterlagen seien versehentlich an den Steuerberater geschickt worden statt an Ihn. Er will anscheinend darauf hinaus das es nicht sein Verschulden war und will notfalls vor Gericht ziehen.

Ab wann gilt die in der Überschrift genannte Regelung und was genau umfasst bzw. definiert sich diese?

Danke
Gruß
Stichwörter: verspätung + vm + wann

2 Kommentare zu „[b]Wann hat der VM die Verspätung nicht zu vertreten????[/b]”

Rano Experte!

Der Versand an den Steuerberater ist nicht unter diesem Begriff zu verstehen!
Es kommt in Einzelfällen vor, dass Grundsteuerabgaben oder Erschliessungsbeiträge erst viel später erhoben werden. DIES ist mit dem Passus im Gesetz abgedeckt und nicht so'n 'Verklüngeln' durch den StB oder den VM!

Entweder war der Steuerberater mit der Abrechnung beauftragt:
Dann bestand ein Auftrags- / Mandatsverhältnis (heißt das bei StB aus so??) ziwschen ihm und dem VM. Dann kann sich der VM seinen Schaden beim StB wiederholen.

War der Steuerberater nicht derjenige, der die Abrechnung erstellen sollte, ist es schier unglaublich, daß ein seriöser Steuerberater fremde Post viele Monate einfach in der Ecke liegen läßt. Iinsbesondere, da er den vermeintlichen Empfänger kannte.

Ich vermute auch, dass das nur eine faule Ausrede ist!

Gruß
Ralph

Susanne Experte!

Denke ich auch.

Weiterhin ist der Verwalter "Erfüllungsgehilfe" und damit auch in der Verantwortung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.