Rano
Der Versand an den Steuerberater ist nicht unter diesem Begriff zu verstehen!
Es kommt in Einzelfällen vor, dass Grundsteuerabgaben oder Erschliessungsbeiträge erst viel später erhoben werden. DIES ist mit dem Passus im Gesetz abgedeckt und nicht so'n 'Verklüngeln' durch den StB oder den VM!
Entweder war der Steuerberater mit der Abrechnung beauftragt:
Dann bestand ein Auftrags- / Mandatsverhältnis (heißt das bei StB aus so??) ziwschen ihm und dem VM. Dann kann sich der VM seinen Schaden beim StB wiederholen.
War der Steuerberater nicht derjenige, der die Abrechnung erstellen sollte, ist es schier unglaublich, daß ein seriöser Steuerberater fremde Post viele Monate einfach in der Ecke liegen läßt. Iinsbesondere, da er den vermeintlichen Empfänger kannte.
Ich vermute auch, dass das nur eine faule Ausrede ist!
Gruß
Ralph
Susanne
Denke ich auch.
Weiterhin ist der Verwalter "Erfüllungsgehilfe" und damit auch in der Verantwortung.