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Sonny86 hat diese Frage gestellt
Also meine eltern wohnen schon seit 10 Jahren in einem haus erst lebte ich bei ihnen jetzt wohne ich auch in dem Haus in der dritten etage seit 2 Jahren
Nun hat die Vermieterin mit der wir uns immer gut verstanden haben das 4 parteien haus verkauft und der Neue Besitzer bzw es sind 2 ist eine GmbH.
Jetzt hatten wir ein Gespräch mit denen wo sie uns klar gemacht haben das sie alle 4 Wohungen als Eigentums Wohnungen verkaufen wollen
Für uns kommt das nicht in Frage da er viel zu viel Geld dafür haben willl
Was sollen wir tun hat er einfach das Recht uns raus zu werfen oder abt ihr tipps wie wir uns verhalten können

gruss Sven Sonnenholz

1 Kommentar zu „Neuer Vermieter will uns raus schmeissen”

Feffek Experte! 02.06.2009 12:48

Moin sonny86

Lasst Euch nicht verunsichern. Kauf bricht nicht Miete, das ist gesetzlich geregelt (§ 566 BGB). Wird das Haus oder eine Wohnung verkauft, tritt der Erwerber (d. h. der neue Eigentümer) anstelle des bisherigen Vermieters in den abgeschlossenen Mietvertrag ein. Das Mietverhältnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, und dieser kann sich nicht etwa darauf zurückziehen, dass er vom Mietverhältnis und von den darin getroffenen Vereinbarungen oder von den vom bisherigen Vermieter erteilten Erlaubnissen keine Kenntnis hatte.

Ihr werdet den Verkauf eurer umgewandelten Mietwohnung (Mietwohnung => Eigentumswohnung) letztlich kaum verhindern können. Ist aber auch nicht schlimm, denn egal wie euer Mietvertrag behält weiterhin seine Gültigkeit (s.o.)l!! Lasst Euch auch nicht dazu überreden, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, hierfür besteht absolut keine Notwendigkeit (auch rechtlich nicht).

Ihr müsstet evtl. mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen. Da Kündigungen wegen Eigenbedarfs bei Eigentumswohnungen besonders häufig vorkommen und der Eigenbedarf hier relativ leicht zu begründen ist, wurde eine zusätzliche Kündigungsbeschränkung eingeführt:
Der Vermieter darf frühestens nach drei Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen (§ 577 a Abs. 1 BGB).
->die v.g. gesetzliche 3 Jahresfrist kann aber bis zu 10 Jahre verlängert werden (Bundeslandabhängig)

Aber auch so kann eine Eigenbedarfskündigung immer angefochten werden, hierzu gibt Dir/Euch euer örtlicher Mieterverein und/oder Fachanwalt nähere Angaben.

Ihr kommt wahrscheinlich nicht drum herum rechtlich Beistand anzufordern, sofern euer neuer Vermieter weiter in der ?frechen? Form vorgeht.

Trotz alledem habt ihr die besseren Karten (auch mietrechtlich). Ergo: Kein Stress machen! *Smile*

Gruß Feffek

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