Susanne
Das kommt darauf an, ob Du sie wg. formeller Fehler oder Inhaltsirrtums angefochten hast.
Erst einmal ist ja innerhalb der Ausschlussfrist zugestestellt worden.
Einfach "ablehnen" kannst Du eine Abrechnung nicht, Du musst schon konkrete Einwände vorbringen.
Wie gesagt, wenn die Abrechnung formell falsch war hätte der VM innerhalb der Ausschlussfrist korrigieren müssen.