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timo123 hat diese Frage gestellt
Meine Freundin hat einen Mietvertrag der bis 02.02.08 Gültig ist, und hat fristgerecht gekündigt.

Der Vermieter will nun das Sie schon zum 31.01 ausziehen soll.

Ist das Legal ????

Mfg
Timo
Stichwörter: auszug + auszugsfrist

6 Kommentare zu „Darf der Vermieter verlangen das ich vor Ende des Vertrages ausziehen muß ?”

Music77

Das liegt doch auf der Hand was dies nicht legal ist, Vertrag ist Vertrag und daran haben sich beide Seiten zu halten.

timo123

Leider pocht der Vermieter auf "bis Monatsende" bei dem Vertrag.
Daher die Frage.

Music77

Es gibt ein Gültigen Vertrag daran hat er sich zu halten...

Ghostraider Experte!

Warum soll die Wohnung frühzeitig geräumt sein ?
Hat die Mieterin schon eine neue Wohnung ?
Wenn ja soll Sie sofort einen Aufhebungsvertrag abschließen, mit sofortiger Wirkung, so das Sie keine weitere Miete bezahlen muss.
Ansonsten dem Vermieter sagen er möchte Sie nicht mehr darauf ansprechen und warten bis sie ausgezogen ist.

Auch wenn der Vermieter Umbau oder Renovierungsarbeiten durchführen will hat er keinen Anspruch auf vorzeitiger Räumung.
In diesem Fall muss der Mieter die Arbeiten zwar dulden aber nicht die Wohnung räumen.
Sollten in der Zeit Arbeiten durchgeführt werden kann der Mieter bei Belästigung oder Beeinträchtigung eine Mietminderung durchführen.

Gruß
ghost

timo123

Es sind noch nicht einmal Arbeiten durchzuführen. Es geht dem Vermieter nur darum das der Nachmieter zum Monatsbegin also am 01.02 in die Wohnung kann.

Wir musten ihre Sachen extra 2 Tage zwischenlagern da wir erst am 02. in die Wohnung rein kamen. Wir musten dem Vermieter auch ausdrücklich sagen den Vertrag abzuändern das dort der 02. als Starttag eigetragen ist.

Und ich will nicht nochmal den Streß haben und daher auch die Zeit haben um ggf. erst am 02. die Wohnung leer zu haben.

Im Vertrag steht halt das bei Kündigung zum Monats Ende ausgezogen wird, daran hält sich der Vermieter fest.
Daher meine Frage ob er das so durchsetzen darf obwohl der Einzug erst am 02. war ?!

Ghostraider Experte!

Bis zum 31.01.08 haben Sie die Wohnung laut Kündigung noch angemietet. Darauf hin müssen Sie die Wohnung mit allen Schlüsseln am 31.01.08 bis um 24.00 Uhr übergeben haben.
Der Nachmieter kann so wie Sie auch an dem Tag eine Nachtschicht einlegen und ab 00.00 Uhr einziehen.

Ob der Vermieter ein gutes Verhältnis mit dem neuen Mieter bekommt oder nicht ist nicht Ihr Bier.

Sollte er weiter darauf bestehen das Sie frühzeitig ausziehen fragen Sie Ihn ob er die Kosten für die Einlagerung der Möbel übernimmt.
Wenn ja, bitte, dann können Sie ausziehen ansonsten soll er warten.
Das Recht ist auf Ihrer Seite.

Gruß
ghost

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