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kainrw0870 hat diese Frage gestellt
Vor ca. 2 Jahren verließ mich mich meine jetzige ex aus unserer gemeinsamen wohnung und fügte dieser mutwillig an türzargen an 2 türen einen nicht unerheblichen schaden zu.dies meldete ich meinem vermieter unverzüglich.dieser besteht jedoch darauf,das ich für die kosten aufkommen solle,da ich mieter der wohnung bin,obwohl meine ex die schäden verursacht hat.Wer haftet nun tatsächlich?
Vielen Dank für die Antwort
Stichwörter: schden + durch + exfrau

1 Kommentar zu „Schäden durch ex-frau,wer haftet?”

Mietermini Profi 02.07.2008 11:16

Hallo,
bei mehreren Mietern haften beide für die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Das heißt, der Vermieter kann den Ersatz des Schadens von Ihnen verlangen. Es bleibt Ihnen nur, sich den Schaden im Innenverhältnis, d. h. von Ihrer Ex ersetzen zu lassen.

Gruß Mietermini

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