Mietermini 02.07.2008 11:16
Hallo,
bei mehreren Mietern haften beide für die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Das heißt, der Vermieter kann den Ersatz des Schadens von Ihnen verlangen. Es bleibt Ihnen nur, sich den Schaden im Innenverhältnis, d. h. von Ihrer Ex ersetzen zu lassen.
Gruß Mietermini