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Nettokaltmiete
Die Nettokaltmiete enthält alle Kosten des Vermieters außer den 'kalten' und 'warmen' Betriebskosten (siehe dort).
Zur Nettokaltmiete kann entweder eine Pauschale für die kalten Betriebskosten und eine Vorauszahlung für die Heiz- und Warmwasserkosten oder eine Vorauszahlung für alle Betriebskosten vereinbart werden.
Bei Vereinbarung einer Pauschale für die kalten Betriebskosten, sind insoweit alle Ansprüche zwischen Mieter und Vermieter abgegolten. Das bedeutet, dass der Vermieter keine Nachzahlung verlangen kann, der Mieter aber auch nicht die Auszahlung eines Guthabens.
Soweit eine Vorauszahlung vereinbart ist, ist darüber grundsätzlich jährlich abzurechnen.