Gast
Die Nebenkostenabrechnung für 2004 ist bis zum 31.12. 2005 zu erstellen und muß bis zu diesem Termin dem Mieter zugegangen sein.
Gruß
Gast
Ich habe das gleiche Problem. Ausgezogen am 29. Dezember 2003 liegt bis heute trotz Anmahnens keine Abrechnung bzw. Rückzahlung. Meine Anwältin sagt aber: Unbedingt stillhalten und dann im Januar die komplett gezahlten Nebenkosten zurückfordern! Anwältin sagt: Der Vermieter muß die Abrechnung in diesem Fall bis spätestens 31. Dezember 2005 schicken. Tut er dies nicht, hat der ehemalige Mieter Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Betrages!
Gast
Ich habe mal gehört und ich glaube das stimmt auch, dass nach einem Jahr man nichts mehr nachzahlen muss, dass allerdings Rückzahlungen noch 5 Jahre als Forderung bestehen, also erst nach 5 Jahren habt ihr ein Problem euer Geld wieder zu bekommen und sollte eurem Vermieter Druck machen!
Schöne Grüße