Susanne 01.02.2009 14:32
Blödsinn.
In der Regel hast Du 3 Monate Kündigungsfrist, um also zum 30.04. kündigen zu können, muss die Kündigung spät. am Mittwoch beim Vermieter sein (3. Werktag im Monat).
In Ausnahmefällen kannst Du auch fristlos kündigen, das hängt von den Gründen ab.
Hast Du allerdings einen qualifizierten Zeitmietvertrag kannst Du vor Ablauf gar nicht kündigen bzw. Verzicht auf gegenseitiges ordentliches Kündigungsrecht kannst Du auch nur auf die Sonderkündigungsgründe zurückgreifen wie Mieterhöhung, Modernisierungsankündigung oder Ablehnung der Untervermietung.
Dinilein 01.02.2009 15:25
Was wären denn Ausnahmefälle?
Susanne 02.02.2009 00:07
Wenn Du ein möbiliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters gemietet hast, dann kannst Du bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen.
Weiterhin Gesundheitsgefährdung, wenn Dich der VM bedroht, Hausfriedensbruch durch den VM.
Warum willst Du ausziehen?